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Re: Artikel: Gefangen im Internet



>Ein Grundrecht auf Anonymität ist undenkbar in dem unten 
>genannten Ausmass.

Der US Supreme Court hat das Recht auf Anonymität jedenfalls auch für
Veröffentlichungen anerkannt -- siehe Talley v. California und
McIntyre v. Ohio Elections Commission. Auf dieser Grundlage haben ACLU
und EFGA letztes Jahr erfolgreich gegen ein Gesetz geklagt, das
Remailer möglicherweise verboten hätte.

>Das Verhältnis der Techniker und insbesondere Kristians 
>zum Recht kann man an seinem X-Copyright - Header sehen, 
>der ausser weiterer Netzlast keine Folgen hat

Hehe. An Kristians X-Copyright-Header kann man vor allem das
Verhältnis unserer geschätzten kommerziellen Inhalteverwerter zum
Recht sehen. Ich bin sicher nicht der einzige hier, der schon mal
selbstgeschriebene Texte in irgendwelchen Büchern wiedergefunden hat,
ohne einen Pfennig dafür bekommen zu haben oder auch nur gefragt
worden zu sein. Komischerweise bekommen diese Leute plötzlich ein
schlechtes Gewissen, wenn sie das Wort "Copyright" sehen. Bei Texten,
die über einen Zweizeiler hinausgehen, hat dieses Wörtchen also
durchaus sehr reale Folgen.

Auf www.koehntopp.de findest Du wahrscheinlich sogar einen ein paar
Jahre alten Usenet-Artikel über X-Copyright, das RBÜ und juristische
Gerüchte ... :)

Am X-Copyright-Header kann man also auch sehen, daß die Techniker und
insbesondere Kristian zum Recht ein pragmatisches Verhältnis haben.
Fehlt nur noch ein pragmatisches Verhältnis der Juristen zur Technik,
und alles wird gut.