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Re: CI$-Chef fuer zwei Jahre in Haft



> 
> Hallo Simone,
> 
> Du meintest am 28.05.98 um 13:02 zum Thema "Re: CI$-Chef fuer zwei Jahre  
> in Haft":
> 
> > >    Die Bewaehrungsstrafe kam ueberraschen, nachdem am Vormittag sowohl
> > >    Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung argumentiert hatten, dass es
> 
> War das eigentlich Schöffengericht oder Einzelrichter?
> 
> > Somm hat von Anfang an gesagt, dass er damit ganz nach oben an den BGH
> > will. Das geht nur via Berufung. Nur was will er berufen, wenn er frei
> 
> Das geht vom Amtsgericht aus überhaupt nicht. Er kann Berufung zur  
> Kleinen Strafkammer am Landgericht einlegen und Revision zum Bayerischen  
> Obersten Landesgericht, da ist dann Schluß (außer Verfass.beschwerde).
> 
> > gesprochen wird? Ich nehme an, dass ihm in diesem Punkt der Richter eine
> > Chance gegeben hat zu berufen und ein Gericht nach oben zu wandern.
> 
> Das halte ich für absolut ausgeschlossen. Das Gericht hatte übrigens  
> bereits eine Verweisung der Sache an die Große Strafkammer beim  
> Landgericht abgelehnt; von dort aus hätte die Revision zum BGH geführt.

D.h. es bleibt damit zunaechst mal eine Sache des Landes Bayern,
ohne Relevanz fuer andere Bunderslaender?

Kann Somm eigentlich (vom Weiterverfolgen des Dienstweges, um vielleicht bei 
hoeheren Chargen die Vorstrafe wieder loszuwerden, abgesehen) direkt das
BVerfG anrufen?

-- 
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