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Re: Re: Internet-Prozeß: Ex-Compuserve-Manager erhält Bewährung



> > Damit man aber zu einem hoeheren Gericht kommt, muss mind. eine Partei das
> > Urteil des unteren Gerichtes nicht anerkennen und in Berufung gehen, was
> > bei einem geforderten Freispruch von beiden Seiten(!) und einem Freispruch
> > vom Richter nicht moeglich waere.
> 
> Da hast du recht: Das einzig positive am heutigen Urteil ist wohl, dass
> jetzt ein Gericht höherer Instanz vernünftiger entscheiden kann und
> dieses Urteil dann mehr "wert" ist.

Mir straeuben sich bei solcher Taktik (sofern es Taktik ist und nicht ganz
simpel der Richter ein Schwachkopf, was aber nicht weniger schlimm waere)
die Haare. Ueberspitzt heisst das: ich als Richter am Amtsgericht, oder
auch noch am Landgericht, darf nach Herzenslust schlampen: entweder die
beklagte oder angeklagte Partei akzeptiert das so (selber schuld), oder sie
geht eh in Berufung, und da koennen sich dann andere mit herumschlagen.
Ein "nach mir die Sintflut"-Prinzip. Es zeigt sich, dass die ueberwiegende 
Zahl der Nazi- und DDR-Richter trotz erschreckender Fehlurteile mit einer
vergleichbaren Haltung durchgekommen sind. 

Wundert sich da noch jemand, dass die hoeheren Gerichte ueberlastet sind, wenn
aufgrund dessen jedermann wegen eines ueber den Zaun haengenden Astes bis
zur letzten Instanz prozessieren muss, um ueberhaupt eine Chance zu haben,
dass ein Richter mal halbwegs die einschlaegigen Gesetze liest?

-- 
         Dr.-Ing. Holger Veit             | INTERNET: Holger.Veit"at"gmd.de
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