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Pressespiegel und Verwertungsrecht
- To: debate@fitug.de
- Subject: Pressespiegel und Verwertungsrecht
- From: "Reiner Kukulies" <reiner.kukulies@uni-koeln.de>
- Date: Sun, 31 May 1998 13:23:58 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Organization: University of Cologne
- Priority: normal
- Reply-to: Reiner.Kukulies@uni-koeln.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
Anläßlich des Falls Somm habe ich einen datenbank- und scriptgestützten
Pressespiegel entworfen[1]. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieweit
solche Artikelsammlungen rechtlich zulässig sind bzw. über die VG Wort
vergütet werden müssen. In dem Artikel "Urheberrecht und
Berichterstattung " von Joachim Elsner unter
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html
finde ich dazu u.a.:
Somit sind auch solche Pressespiegel Vergütungspflichtig, zur Zeit 6 Pf. pro Seite [..]
und
Generell entfällt die in § 49 I UrhG gewährleistete Abdruck- und Wiedergabefreiheit, wenn Artikel oder
Kommentare mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist ("Alle Rechte vorbehalten", "Nachdruck
nicht gestattet").
Was kann passieren, wenn ich Zeitungsartikel dennoch (natürlich mit
vollständigen Quellenangaben) aufnehme? Wenn die VG Wort tatsächlich auf die
Idee käme, 6 Pf pro Seite (Artikel?) wäre das nicht so wild. Oder muß man den
Betrag von sich aus zahlen und könnte dafür belangt werden, wenn man das
nicht tut? Was kann passieren, wenn ich einen Artikel verwende bei dem "alle
Rechte vorbehalten" waren?
[1] Der Pressespiegel arbeitet mit MySQL und PHP und liegt unter
http://www.werbeagentur.de/treff.htm. (Ich werde das System auf dem Server
der Arbeitsgemeinschaft Informationsgesellschaft http://infosoc.uni-koeln.de
ebenfalls einrichten und den Sourcecode frei verfügbar machen)
Gruß, Reiner
--
Reiner.Kukulies@Uni-Koeln.DE * http://www.uni-koeln.de/~ahs02/