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Re: Pressespiegel und Verwertungsrecht



At 13:23 31.05.98 +0100, Reiner Kukulies wrote:
>Anläßlich des Falls Somm habe ich einen datenbank- und scriptgestützten 
>Pressespiegel entworfen[1]. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieweit 
>solche Artikelsammlungen rechtlich zulässig sind bzw. über die VG Wort 
>vergütet werden müssen. In dem Artikel "Urheberrecht und 
>Berichterstattung " von Joachim Elsner unter
>http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html
>finde ich dazu u.a.:
>
>Somit sind auch solche Pressespiegel Vergütungspflichtig, zur Zeit 6 Pf.
pro Seite [..]
>
>und
>
>Generell entfällt die in § 49 I UrhG gewährleistete Abdruck- und
Wiedergabefreiheit, wenn Artikel oder 
>Kommentare mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist ("Alle Rechte
vorbehalten", "Nachdruck 
>nicht gestattet"). 
>
>Was kann passieren, wenn ich Zeitungsartikel dennoch (natürlich mit 
>vollständigen Quellenangaben) aufnehme? Wenn die VG Wort tatsächlich auf die 
>Idee käme, 6 Pf pro Seite (Artikel?) wäre das nicht so wild. 
[...]

Du solltest testen, ob es 6 Pf pro Vorlageseite ist oder 6 Pf pro Kopie =
Abruf im WWW. Dann können 6 Pf schnell ganz schön weh tun, und nebenbei
verflixt schwer nachweisbar wegen Caching usw.

Josef

-- 
Josef Dietl
W3C/INRIA
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F-06902 Sophia-Antipolis Cedex
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