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Re: Pressespiegel und Verwertungsrecht
- To: Reiner.Kukulies@uni-koeln.de, debate@fitug.de
- Subject: Re: Pressespiegel und Verwertungsrecht
- From: Josef Dietl <jdietl@w3.org>
- Date: Sun, 31 May 1998 14:42:36 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <199805311124.NAA29484@mail1.rrz.Uni-Koeln.DE>
- Sender: owner-debate@fitug.de
At 13:23 31.05.98 +0100, Reiner Kukulies wrote:
>Anläßlich des Falls Somm habe ich einen datenbank- und scriptgestützten
>Pressespiegel entworfen[1]. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieweit
>solche Artikelsammlungen rechtlich zulässig sind bzw. über die VG Wort
>vergütet werden müssen. In dem Artikel "Urheberrecht und
>Berichterstattung " von Joachim Elsner unter
>http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html
>finde ich dazu u.a.:
>
>Somit sind auch solche Pressespiegel Vergütungspflichtig, zur Zeit 6 Pf.
pro Seite [..]
>
>und
>
>Generell entfällt die in § 49 I UrhG gewährleistete Abdruck- und
Wiedergabefreiheit, wenn Artikel oder
>Kommentare mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist ("Alle Rechte
vorbehalten", "Nachdruck
>nicht gestattet").
>
>Was kann passieren, wenn ich Zeitungsartikel dennoch (natürlich mit
>vollständigen Quellenangaben) aufnehme? Wenn die VG Wort tatsächlich auf die
>Idee käme, 6 Pf pro Seite (Artikel?) wäre das nicht so wild.
[...]
Du solltest testen, ob es 6 Pf pro Vorlageseite ist oder 6 Pf pro Kopie =
Abruf im WWW. Dann können 6 Pf schnell ganz schön weh tun, und nebenbei
verflixt schwer nachweisbar wegen Caching usw.
Josef
--
Josef Dietl
W3C/INRIA
BP 93
F-06902 Sophia-Antipolis Cedex
France