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Re: http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/somm_leeb.html



Hallo Boris,

Du meintest am 02.06.98 um 10:52 zum Thema "Re: http://www.spiegel.de/ 
netzwelt/aktuell/somm_leeb.html":

> Lies doch bitte mal das TDG, bevor Du sowas sagst. Newsserver = "fremde
> Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten", Proxy = "fremde Inhalte, zu
> denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln". Hubbert != BAW,

   (3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich
   den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine
   automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund
   Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.

News werden automatisch und kurzzeitig (jedenfalls nicht "auf Dauer  
angelegt") vorgehalten.

Ob News "auf Grund Nutzerabfrage" bereitgehalten werden, kann man  
natürlich anzweifeln. Ich persönlich halte es aber nicht für sinnvoll,  
zwischen solchen Newsservern zu differenzieren, die Gruppen erst bei  
Bedarf automatisch einrichten, und solchen, die alle Gruppen (bestimmter  
Hierarchien) ständig im Angebot haben; bei beiden Varianten ist  
jederzeit und ohne menschliches Eingreifen der gleiche Zugriff auf die  
gleichen Inahlte möglich, was gegen unterschiedliche Behandlung spricht.

Wenn ich mich recht erinnere, wurden Newsserver in der Begründung (oder  
Stellungnahme) des Bundesrates unter die Bereithaltung fremder Inhalte  
subsumiert, und seither geistert diese Einordnung durchs Netz. Hast Du  
noch ein anderes als dieses (schwache) entstehungsgeschichtliche  
Argument für die Einordnung der Newsserver unter § 5 II TDG? Womit läßt  
sich rechtfertigen, daß technisch-funktional ausgesprochen ähnliche  
Einrichtungen (Caching) so unterschiedlich behandelt werden sollen?

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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                PGP public key (2047/D21FCB69) available