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Re: http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/somm_leeb.html



Wolfgang Kopp <kopp@naranek.camelot.de> at 1998.06.02 21:16:

>Wenn ich mich recht erinnere, wurden Newsserver in der Begründung (oder 
>Stellungnahme) des Bundesrates unter die Bereithaltung fremder Inhalte
>subsumiert, und seither geistert diese Einordnung durchs Netz. Hast Du
>noch ein anderes als dieses (schwache) entstehungsgeschichtliche
>Argument für die Einordnung der Newsserver unter § 5 II TDG? Womit läßt
>sich rechtfertigen, daß technisch-funktional ausgesprochen ähnliche
>Einrichtungen (Caching) so unterschiedlich behandelt werden sollen?

Mit der Dauer der Speicherung. In der Begruendung der Bundesregierung
heisst es:

>Absatz 3 Satz 2 geht auf Eigenschaften der Zugangsvermittlung ein, die
>zur Kostenvermeidung und Effizienzsteigerung üblich sind und in
>technischen Vorgaben wurzeln. Die Vorschrift stellt in diesem
>Zusammenhang durch eine Fiktion klar, daß die automatische Übernahme von
>fremden Inhalten in den eigenen Verfügungsbereich des Zugangsvermittlers
>(sog. Cache) aufgrund einer Nutzeranfrage zum Vermittlungsvorgang
>gehört, wenn diese übernommenen Inhalte nach begrenzter Zeit wieder
>gelöscht werden. Dies ist bei Zwischenspeicherungen auf sog.
>Proxy-Cache-Servern im Internet der Fall, die automatisch durch
>Nutzerabruf erfolgen und vom Diensteanbieter nicht im Einzelfall
>gesteuert werden können. Die Einschränkung der Fiktion auf eine
>kurzzeitige Zwischenspeicherung trägt dem Umstand Rechnung, daß Inhalte,
>die auf einem Cache-Speicher des Diensteanbieters gespeichert sind, mit
>zunehmender Verweildauer unter den Tatbestand des Abs. 2 fallen. Wegen
>der Verbindung zu den Fällen des Absatzes 2 ist hier aber nur ein
>Zeitraum von wenigen Stunden, nicht von Tagen gemeint.