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Re: http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/somm_leeb.html
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/somm_leeb.html
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 03 Jun 1998 16:22:00 +0200
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- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Boris,
Du meintest am 03.06.98 um 15:09 zum Thema "Re: http://www.spiegel.de/
netzwelt/aktuell/somm_leeb.html":
> Provider zB um etwa vier Wochen. Wenn Du jetzt fragst, wo genau ich die
> Grenze ziehen wuerde, muss ich passen, aber "einige Stunden" oder "vier
> Wochen" ist IMO ein Unterschied ums Ganze.
Wie gesagt: Die "einigen Stunden" der Bundesregierung sind kein
endgültiger Maßstab. Vielleicht hat man bei der Begründung die
Wertungsgleichheit übersehen. Gesetze werden nicht ohne Grund
allgemeiner formuliert als ihre Begründung. "Kurzzeitig" heißt genau
"kurzzeitig" und nicht "einige Stunden oder Tage".
> finde ich total offensichtlich. Er besteht zum Beispiel darin, dass ich
> als User ohne besondere Kenntnisse keine Moeglichkeit habe, gezielt auf
> den Cache zuzugreifen, wohl aber die Moeglichkeit, gezielt auf einen
> einzelnen Artikel in einer einzelnen Gruppe. Der Unterschied verschwindet
Damit greifst Du auch auf den "Cache" Newsserver zu, ungezielt, denn Du
hast einfach eine URL/Message-ID eingegeben. Gibst Du die URL einer
Webseite an, erhältst Du ebenfalls eine Datei aus dem Cache. So what?
Der Vergleich wäre korrekt, wenn Du Proxy-Cache-Dateien und Dateien im
Newsspool vergleichen würdest. Dann gilt aber: _Beide_ werden nicht
direkt angefordert.
Abgesehen von diesen technischen Feinheiten: Welchen Wertungsunterschied
soll das begründen? Man muß doch davon ausgehen, daß die
unterschiedliche Einstufung von Bereithaltung und Vermittlung einen
Grund hat. Meine Meinung darüber, welcher das ist, habe ich in meiner
letzten Mail beschrieben. Du dagegen meinst:
> Das ist der eine Gedanke, der andere ist das Mass an Kontrolle. Ein
> Provider kann ganze Newsgroups bestellen oder abbestellen, und wenn man
> ihm IDs von fragwuerdigen Artikeln sendet, kann er die identifizieren und
> runterwerfen. Sie kommen dann vielleicht gleich wieder rein, aber das
> kann man sicher automatisieren. NewsWatch sieht doch sowas vor, oder?
Wo ist da der Unterschied zum Sperren bestimmter IP-Bereiche auf dem
Proxy und zum Löschen/Blockieren einzelner Seiten? In der Umgehbarkeit
per direktem HTTP? Das kann es nicht sein, denn es gibt ebenso direktes
NNTP zu anderen Newsservern, zur Not getunnelt, wie bei HTTP auch.
Der einzige Unterschied, den ich wirklich sehen kann, ist der, daß es
bei News - anders als im Web - kein "Original" gibt. Damit gibt es auch
keinen "Bereitstellter" im Sinne des Abs. 2, der die weitere Verbreitung
verhindern könnte. Sollen aber deshalb _alle_ Provider in die Pflicht
genommen werden? Genau das soll doch durch die Differenzierung
verhindert werden; das Gesetz macht die Verantwortlichkeit am Ursprung
der Inhalte fest. Das Gesetz ordnet auch dann keine Verantwortlichkeit
der Vermittler an, wenn der Bereitsteller im Ausland sitzt und aus
diesem Grund die Verbreitung nicht verhindert werden kann; es geht ihm
_nicht_ um die totale Kontrolle um jeden Preis. Auch unter diesem
Gesichtspunkt kommt also keine Verantwortlichkeit nach Abs. 2 in Frage,
wenn man "meiner" Ansicht vom Zweck des § 5 TDG folgt (s. letzte Mail).
Ich gebe zu, daß diese Meinung gewagt ist, unter anderem weil sie auf
einer Analogie beruht: Automatisch subskribierende Newsserver halten die
Inhalte auf Nutzerabfrage vorrätig, aber Newsserver mit vollständigem
Angebot bestimmter Hierarchien sollten nicht anders behandelt werden,
weil es keinen Grund dafür gibt. [1] Auf jeden Fall ist meine Ansicht
Minderheitsmeinung; die wohl hM geht andere Wege, dürfte aber wegen der
besonderen Voraussetzungen des § 5 II oft zum gleichen Ergebnis kommen.
[1] Man kann sogar sagen, daß bei einer unterschiedlichen Behandlung ein
Wertungswiderspruch entstünde: Bei automatisch auf Useranfrage
einrichtenden Newsservern kann der Benutzer wirklich _alles_ bekommen.
Bei einem von Hand gewarteten dagegen mag der Newsadmin ihm bekannte
Childporn-Gruppen nicht eingerichtet haben: Dieser verantwortungsvolle
Admin würde über Abs. 2 schärfer haften als der Admin des
automatisierten Rechners, der Abs. 3 in Anspruch nehmen könnte.
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
<kopp@naranek.camelot.de> . http://home.pages.de/~kopp/ . Generation @
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