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Re: sieber files auf www.ccc.de



Und du willst Jurist sein, bei dieser emotionalen Reaktion, 
dass ich nicht lache!

Juristisch wissen wir erst, was Sache ist, wenn wir die 
schriftlichen Urteilsgründe kennen. Die Tatsachenlage 
ist bisher unübersichtlich und entzieht sich damit jeglicher 
Beurteilung.

Gruss

Rigo


At 14:57 11.06.1998 +0200, UZS106@ibm.rhrz.uni-bonn.de wrote:
>Gutachter/Schlechtachter...........
>
>Hab mir diese Files auf www.ccc.de besorgt und mich da durchgekaempft.
>Soooooooooo super finde ich sie nicht. 
>
>Wem ausser Somm soll etwa das gesellschaftsrechtliche Argument helfen,
>die Server der Muttergesellschaft seien "fremde Inhalte", weil eine
>andere juristische Person. Hut ab vor dem Richter, dass er diesen
>"Schleider der juristischen Konstruktion" zerschlagen hat, so Arguemnte
>sind doch Kaese.
>
>Dann soll der "Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" ein Unterlassen sein.
>Hmmm, wenn einer alt.sex.bestialities einrichtet...........usw........
>
>Und Somm soll keinen Vorsatz gehabt haben (so auch der unsaegliche
>Martin Huff in der FAZ), dass ich nicht lache !!!
>
>Und da regt Ihr Euch ueber den Richter auf ????
>
>Argumenta a la "Funktionsfaehigkeit des Netzes", "Gebt den Kindersexleuten
>eine Ecke, damit sie nicht woanders stoeren" hab ich nicht gefunden,
>man muss aber an den Kern der Sache ran.
>
>Heiko
>
>
>Gute Dokumentation, Danke CCC ;-)
>
>
>
>