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Re: Es ist kein Kindernet (Meinungsfreiheit)



Wau Holland wrote:
> 
> mel:
> >PILCH Hartmut wrote:
> >> > Wau Holland wrote:
> >> > > Die Meinungsfreiheit ist das elementare Grundrecht.
> >
> >NACK.
> >
> >Grundgesetz, Artikel 1:
> >1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
> >ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
> >
> >Dann kommt die Freiheit der Person, dann die Gleichheit,
> >dann die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit.
> 
> Das Problem liegt knurz und kapp in der Frage,
> wer die Definitionsmacht fuer Wuerde hat.

Erstens ist die Art 1 nur ein Programmsatz und kein Grundrecht.
Zweitens ist die Würde des Menschen der Oberbegriff und die 
Orientierung für die Auslegung aller anderen Grund- und Menschenrechte.

Es wäre schön, wenn Ihr die wesentlichen Dinge diskutiert. Den Weg dahin 
habt Ihr schon beschritten. Die Frage ist: Welche anderen (Grund)Rechte 
rechtfertigen eine Einschränkung der Informationsfreiheit, der
Meinungsfreiheit
(man beachte die Trennung) 

Gruss 

Rigo