- Subject: Bayerisches Gericht: Im Internet nur gottesfürchtige...
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- Date: Tue, 30 Jun 1998 05:02:55 EDT
Bayerisches Gericht: Im Internet nur gottesfürchtige Bilder zulässig -
Gekreuzigtes Schwein im weltweiten Computernetz strafbar
Nürnberg, 30. Juni (AFP) - Im weltweiten Internet sind nach einer
Entscheidung der bayerischen Justiz nur gottelsfürchtige Bilder erlaubt. Die
Darstellung eines gekreuzigten Schweins sei demzufolge strafbar, entschied
das Oberlandesgericht Nürnberg in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluß.
Die Zurschaustellung des Bildes "besudle" das religöse Empfingen gläubiger
Christen und störe daher auch im Internet den öffentlichen Frieden. Stein des
Anstoßes ist die Werbung einer Plattenfirma im Internet für ein sogenanntes
"Schweine-T-Shirt". Darauf ist ein gekreuzigtes Schwein mit dem Logo einer
Punk-Band zu sehen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte das Verfahren
eingestellt, weil sie keine Störung des öffentlichen Friedens sah; nach der
Entscheidung der Nürnberger Richter muß sie die Ermittlungen nun wieder
aufnehmen.
(AZ Ws 1603/97)
Das Schwein hatte in Bayern auch politisch hohe Wellen geschlagen.
Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte wegen der Einstellung der
Ermittlungen durch die Regensburger Staatsanwaltschaft eine Verschärfung des
Gotteslästerungsparagraphen. Auslöser des gesamten Verfahrens war eine
Anzeige des Bischöflichen Ordinariates in Regensburg; das Ordinariat legte
auch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde beim
Oberlandesgericht (OLG) ein. Die Staatsanwaltschaft selbst hatte
argumentiert, daß die Darstellung in dem Computernetz einen sehr begrenzten
Personenkreis erreiche und den öffentlichen Frieden deshalb nicht gefährde.
Die Nürnberger Richter sahen das nun anders. Weil das Internet ein "weltweit
betriebenes Datennetzwerk" sei, handle es sich bei dem Schwein um eine
"öffentliche Beschimpfung des christlichen Bekenntnisses". Durch das Bild
würden Christen diskriminiert und Schmähungen ausgesetzt.
Bereits im Mai hatte die bayerische Justiz mit einem umstrittenen Internet-
Urteil weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Ein ehemaliger Manager des
Internet-Zugangsanbieters Compuserve wurde wegen illegaler Angebote in dem
Computernetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Manager und
auch die Staatsanwaltschaft hatten geltend gemacht, daß der Manager von den
ilegalen Angeboten nichts wußte und auch nichts dagegen hätte unternehmen
können.
brr/jes
© AFP
301055 JUN 98
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