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[FYI] Das Internet und seine Daemonisierung
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Das Internet und seine Daemonisierung
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Tue, 21 Jul 1998 10:01:09 +0100
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Folgender Artikel (passenderweise unter einer Bannerwerbung
"PAARWEISE <herzsymbol> S.TRIP" aus dem Sex-Business):
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/dc1/html/news-stn/19980720nach00
01.htm
<SNIP>
Pervers und skrupellos
VON WOLFGANG MOLITOR
[...]
Im Inter-Relay-Chat-Bereich tummeln sich rund um den
Globus pro Minute bis zu 500 Perverse, die sich die
widerlichen, sadistischen Fotos runterladen. Wer
glaubt, eine tolerante Gesellschaft müsse diesen
Abartigkeiten vor allem therapeutisch statt strafend
entgegentreten, verharmlost die Schuld der Täter wie
die der ¸¸Kunden''. Es geht nicht um abartige Spielfilme
auf privaten Bildschirmen. Es geht um Verbrechen.
Denn hinter jedem Bild steht der reale Mißbrauch eines
Kindes. Diejenigen, die sich als Internet-Benutzer
anonym an den Kindern vergreifen, sind um keinen
Deut besser als die skrupellosen Produzenten jener
grauenhaften Bilder. Es ist wieder einmal der Freistaat
Bayern, der auch im Internet bei der
Verbrechensbekämpfung eine Vorreiterrolle
übernommen hat. Das Landeskriminalamt wurde um
eine Abteilung sogenannter Cyber-Cops erweitert, die
dem Internet technisch gewachsen sind, über
modernstes Gerät verfügen und gut ausgebildet sind.
Die Arbeit der bayerischen Spezialisten entkräftet die
in der Regel politischer Untätigkeit zugrundeliegenden
Behauptungen, als Fahnder in dem weltweiten,
anonymen System chancenlos zu sein. So wurden im
vergangenen Jahr in Bayern 540 Straftaten wegen
Verbreitung von Kinderpornographie im Internet
eingeleitet. Nicht viel, aber ein vielversprechender
Anfang. Genau hier muß weitergemacht werden. Das
oberste Ziel heißt, die kriminellen Anbieter im Internet
zu identifizieren.
Dabei muß Einigkeit darüber bestehen, daß der
Datenschutz keine Bremse auf der Suche nach den
Straftätern sein darf. Reformiert werden muß deshalb
auch das gerade erst in Kraft getretene
Multimedia-Gesetz. Noch immer schreibt es nicht vor,
wie lange die Kennungen der Netz-Teilnehmer, die
sogenannten Logfiles, gespeichert werden müssen. Mit
Hilfe dieser Logfiles kann ein konkreter Teilnehmer
durchaus ermittelt werden. So ist es möglich, daß die
Polizei bei ihm zu Hause nachsehen kann, was sich auf
seinem Rechner befindet. Es wäre ein großer
Fortschritt, wenn Logfiles künftig mindestens sechs
Monate gespeichert werden müßten, damit die Polizei
mit ihren Ermittlungen nachkommen kann. Was jetzt not
tut, ist die schnelle Ausweitung der Strafverfolgung.
Dazu braucht es bessere politische Konzepte, bessere
polizeiliche Ausstattung - nicht zuletzt ein schärferes
gesellschaftliches Problembewußtsein.
[...]
</SNIP>