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Re: Das Netzobdachlosenproblem



> 
> On Thu, Jul 23, 1998 at 05:14:20PM +0200, Holger Veit wrote:
> 
> > Wo leitest Du ein Recht auf eine *bestimmte Qualitaet* der
> > Grundversorgung ab?
> 
> Schau' Dir mal an, was das TKG zur
> Telekommunikations-Grundversorgung schreibt.  Da geht es
> genau um eine *bestimmte Qualität* der Grundversorgung,
> die die Regulierungsbehörde den Telkos aufdrücken kann.
> Das ist nicht unbedingt das, was man sich wünscht - aber
> man kommt damit normalerweise aus.

Ich habe mich unpraezise ausgedrueckt, da man *bestimmte Qualitaet*
durchaus in dem Sinne wie im TKG lesen kann. Was mich gestoert hat, war
Waus Satz, dass z.B. eine dynamische Erhoehung der Kanalbandbreite nicht
festgeschrieben wurde. Wenn im Gesetz stehen wuerde, dass 2400 Baud 
Mindestanforderung waere, dann waere zwar sowas weder zeitgemaess noch
ausreichend, aber eine Zahl. Im Raum stand 64Kbps - was das im Jahre 2010
wert ist, wenn die technische Ruestungsspirale sich so weiter dreht, ist
klar. Allerdings: bis 2010 sind noch 11 Jahre, und die Lebensdauer von
solchen Gesetzen ist ueblicherweise wesentlich geringer. 2010 wird das
Gesetz vermutlich nur noch dazu taugen, den Habenichtsen das 2400Bd-
Aequivalent zuzusichern, und diese Gruppe wird die Ausnahme, nicht die
Regel in der Bevoelkerung sein.

-- 
         Dr.-Ing. Holger Veit             | INTERNET: Holger.Veit"at"gmd.de
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