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Sex mit ausgestorbenen toten Tieren



Olaf et aliens zur Urteilsbegruendung SOMM:
>> alt.sex.bestiality.barney,
...
>>Diese Liste
>>enthielt auch die dem Sachverhalt zugrundeliegenden
>>gewalt-, kinder- und tierpornographischen Foren
>
>...darunter auch die Neigung zum Sex mit einem nervigen, rosa
>Schaumstoff-Dino faellt.

Mit Durchlesen bin ich noch nicht fertig.
Relevant scheint mir:
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"II. 2.  Der Angeklagte hat... Die Muttergesellschaft hielt
in ihrem eigenen Datenangebot unter Spielforen
indizierte Spiele als eigene Spiele zur Nutzung bereit.
Diese Spiele waren auch fuer Kunden..., die ihren Computer
in der Wohnung haben, in denen auch Kinder und Jugendliche
aufwachsen, abrufbar."
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Ersetze CompuServe durch Btx und Eric Danke ist
gleichfalls schlachtreif. Bei Btx gibt es GBG und eine
Reihe von Sexdialogsystemen. Es gibt bei Btx nicht
mehr an Zugangssicherung als bei CI$.
Der Begriff "oeffentlich" wird hier wichtig.


Erschreckend empfinde ich die Begriffsdefinition in
IV.1.  A. 2
"Bei den Abbildungen handelt es sich um Schriften...
Den eigentlichen Oberbegriff bildet jedoch die
Darstellung. ... Unter Darstellungen sind stoffliche
Zeichen zu verstehen, die eine Gedankenaeusserung
verkoerpern und sinnlich wahrnehmbar, wobei die
stoffliche Verkoerperung von gewisser Dauer sein
muss. Hierunter fallen auch die auf Datenspeichern
gespeicherten Inhalte."

Aus IV.1.A.2 Urteilsbegruendung Somm folgt IMO,
dass bereits der Betreff "Sex mit ausgestorbenen
toten Tieren" zu alt.sex.bestiality.barney als
tierpornographische Darstellung gewertet wird.

wau

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?: ja was ist der unterschied zwischen CCC und dem GCF? //
Ich kann mich dran erinnern, daß mal ein Mitglied (nach eigener
Aussage) der GCF versuchte, einen Linux Rechner mit WinNuke zu
nuken. Das ist schon mal ein Unterschied :)   (Jens in de.org.ccc)