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Re: Sex mit ausgestorbenen toten Tieren



Wau:
> Erschreckend empfinde ich die Begriffsdefinition in
> IV.1.  A. 2
> "Bei den Abbildungen handelt es sich um Schriften...
> Den eigentlichen Oberbegriff bildet jedoch die
> Darstellung. ... Unter Darstellungen sind stoffliche
> Zeichen zu verstehen, die eine Gedankenaeusserung
> verkoerpern und sinnlich wahrnehmbar, wobei die
> stoffliche Verkoerperung von gewisser Dauer sein
> muss. Hierunter fallen auch die auf Datenspeichern
> gespeicherten Inhalte."

Auch wenn Lutz meint, das ist jur. Standard, kann mir
jmd erklären, wie mikroskopische Magnetteilchen in einer
hermetisch verschlossenen Platte sinnlich wahrnehmbar sind?
Oder RAM?


Danke im Voraus,
ralf
-- 
Gestern war Herzog hier, vorher Joschka, morgen Schroeder, demnächst kommt
auch noch der Dicke zu den Festspielen.  Mein Kommentar, "Art Crimes in
Bayreuth", http://www.tmt.de/~stephan/sprayreuth.html