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Re: Somm-Urteil



Lutz zu Kommentar./.Verriss:
...
>Ich weiß es auch nicht, aber zu einer Auseinandersetzung gehört, daß man das
>Sachthema des anderen zu Verstehen versucht und nicht an den Fehlern
>rumkrittelt. Besonders unangenehm fiehl mir die Stelle auf, an der die
>Herren sich über eine halbseite Ausführung beklagten.

Exakt diese halbe Seite war mir wichtig und ist IMO Beispiel
fuer Macht von Anwaelten durch Vorenthalten von Links.
Diese Stelle erweckte den Verdacht, dass diese Anwaelte
zwar kompetent sein moegen, aber gezielt an der
Aufrechterhaltung ihrer Macht durch Infovorsprung
festhalten; siehe auch Ende Shock Wave Rider.

Btw: wer den SWR als Backup seiner englischen
Papierausgabe in Bitform haben will, moege mir mailen.
Die URL moechte ich - unter Berufung auf den
Paradigmenwechsel von Kris ergaenzt um Bandenge -
hier nicht mitteilen ;-)
wau

--
Aus IV.1.A.2 Urteilsbegruendung Somm *1 folgt IMO, dass bereits
der Betreff "Sex mit Nachbildungen ausgestorbener toter Tiere"
zu alt.sex.bestiality.barney als tierpornographische Darstellung
gewertet wird. (*1 Urteilsbegruendung: http//www.fitug.de)