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[FYI] Naegel im Sarg fuer die Internetprovider in DE?



Niklaus Hablützel in der TAZ:

http://www.taz.de/~taz/980730.taz/is_T980730.123.html

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[...]

Hubbert allerdings kann sich dabei auf die Vorgeschichte
des IuKDG stützen. Gerade die Bundesländer unter
SPD-Führung hatten darauf bestanden, daß
Internet-Provider keineswegs von der Haftung für
die von ihnen vermittelten Inhalte freigestellt
werden dürften. Der nun geltende Wortlaut ist
der Ausdruck eines Kompromisses, wonach Länder-
wie Strafgesetze für Internetprovider gelten
sollen, soweit das technisch überhaupt möglich
ist. [...]

Nun hatte Felix Somm selbst auf Drängen der Münchener
Staatsanwaltschaft im Dezember 1995 die
anstößigen Newsgroups vom amerikanischen Server
löschen lassen. Ausgerechnet damit beweist er
nun in den Augen des Amtsgerichts, daß er die
Klausel des IuKDG erfüllen konnte.

Kritiker hatten schon damals vor dieser Folge
der Selbstzensur bei CompuServe gewarnt.
Verteidiger Moritz hat Mühe, das technisch kaum
zu widerlegende Argument zu entkräften. Er führt
die internationale Struktur von CompuServe ins
Feld, die dazu geführt habe, daß die deutsche
Tochter lediglich den Zugang zu den Daten der
Muttergesellschaft vermittele. Nur in diesem
Falle nämlich wäre auch CompuServe Deutschland
ein von der Haftung für den Inhalt befreiter
reiner Verkäufer von Netzanschlüssen gewesen.

Falls allerdings die Berufungsinstanz diesem
Argument folgte, wären die Folgen gerade für
kleine und mittelständische Provider verheerend.
Sie nämlich könnten die Verantwortung nicht mehr
auf einen Konzern im Ausland schieben. Die durch
den Sonderfall CompuServe indirekt als Rechtens
anerkannte Münchener Interpretation des
Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes
würde sie in vollem Umfang treffen. 
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Der (hilflos agierende) Felix Somm des Jahres 1995 und RA Schneider 
(Netwatch, Webblock) im Zusammenwirken mit wohlmeinenden Gutmenschen 
aus der SPD - Totengraeber der inlaendischen Providerszene?