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Re: Recht auf geheime Kommunikation
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Recht auf geheime Kommunikation
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 30 Jul 1998 21:41:00 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <m0z1wvP-0003EsC@fwd03.btx.dtag.de>
- Organization: Private site in Unterschleißheim (Germany)
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Axel,
Du meintest am 30.07.98 um 19:54 zum Thema "Re: Recht auf geheime
Kommunikation":
> > The Pentagon's top civil servant believes that no
> > two people in the world have a "God-given right" to
> > communicate in total secrecy, according to
> Und - der Staat? Hat der ein "gottgegebenes Recht", jedermanns
> Kommunikation - ueber alle Staatsgrenzen hinweg (!) - mitzuschneiden?
Der Streit ist wirklich uralt und hat letztlich zu dem
Grundrechtsverstaendnis gefuehrt, das wir heute (zum Glueck noch) haben.
Wenn der Staat mithoeren will, dann ist das ein Eingriff in das
Fermeldegeheimnis und _er_ muss sich zunaechst mal rechtfertigen, nicht
der Buerger, der vertraulich kommunizieren will. Das bedeutet aber auch,
dass es weder das Recht des Einzelnen auf _absolut_ vertrauliche
Kommunikation noch das Recht des Staates auf _grenzenlose_ Ueberwachung
gibt. Per Gesetz kann eingeschränkt werden, aber eben nicht beliebig.
Ich verstehe angesichts dessen nicht, warum die Positionen derart starr
aufeinanderprallen. Keine der Positionen ist IMHO haltbar heutzutage.
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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