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Re: Netz gegen Kinderporno



Rigo Wenning <wenning2@rz.uni-sb.de> at 1998.08.02 00:27:

>>Das reicht aber schon, um die Bemerkung, die Namen seien durch das
>>Zeugnisverweigerungsrecht geschuetzt, als ziemlich naiv zu bezeichnen. In
>>den Faellen, in denen Redaktionen durchsucht wurden, wurden regelamaessig
>>Computer, Adressbuecher etc. beschlagnahmt, ohne dass man sich einen Furz
>>um das Zeugnisverweigerungsrecht geschert hat.
>
>Es geht dabei ja nicht um die Kenntnis der Polizei, sondern die gerichtliche 
>Verwertung des Beweises. Das sind zwei paar Schuhe und die sind grau.

Das ist aber etwas theoretisch argumentiert. In der Praxis ist es doch 
eher so, dass die Polizei, wenn sie erstmal weiss, was und wo sie suchen 
muss, keine grossen Probleme hat, gerichtsverwertbare Beweise 
beizuschaffen.