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Re: Netz gegen Kinderporno



At 17:14 02.08.1998 +0200, Boris Groendahl wrote:
>Rigo Wenning <wenning2@rz.uni-sb.de> at 1998.08.02 00:27:
>
>>>Das reicht aber schon, um die Bemerkung, die Namen seien durch das
>>>Zeugnisverweigerungsrecht geschuetzt, als ziemlich naiv zu bezeichnen. In
>>>den Faellen, in denen Redaktionen durchsucht wurden, wurden regelamaessig
>>>Computer, Adressbuecher etc. beschlagnahmt, ohne dass man sich einen Furz
>>>um das Zeugnisverweigerungsrecht geschert hat.
>>
>>Es geht dabei ja nicht um die Kenntnis der Polizei, sondern die
gerichtliche 
>>Verwertung des Beweises. Das sind zwei paar Schuhe und die sind grau.
>
>Das ist aber etwas theoretisch argumentiert. In der Praxis ist es doch 
>eher so, dass die Polizei, wenn sie erstmal weiss, was und wo sie suchen 
>muss, keine grossen Probleme hat, gerichtsverwertbare Beweise 
>beizuschaffen.

Du hast es erfasst.

Rigo