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Re: [Fwd: Erklaerung/FIFF]



Zu Fwd von fiff@fiff.GUN.de

>... Surfer,  die  der  Polizei  Hinweise  ueber
>Zufallsfunde geben,  werden  in  NRW  und  anderen  Bundeslaendern
>durchweg  selbst   mit  einem  polizeilichen  Ermittlungsverfahren
>ueberzogen.

Ursache: Besitzverbot.

>Einen  Versuch,   diese  recht   verfahrene  Situation   in  einer

Sie ist nicht "recht verfahren", sondern "rechtlich verfahren".

>aufgeheizten oeffentlichen  Debatte zu  entschaerfen, stellt diese
>Iniative dar.  Sie versteht sich ausdruecklich NICHT als Aufruf zu
>Denunziation,  Schnueffelei   und   Selbstjustiz.   Sie   versucht
>stattdessen, einige  spezifische Hindernisse  einer rechtlich  und
>moralisch gebotenen polizeilichen Ermittlungsarbeit zu beseitigen.
>Sie soll  nur solange bestehen, bis der adressierte Misstand durch
>eine andere  Polizeipraxis beseitigt  ist. Sie  versucht auch, ein

Hier liegt das faule Ei: Polizeipraxis statt Rechtsfundament.

>wenig Rationalitaet  in eine  von irrationalen  Aussagen gepraegte
>Debatte zu bringen.
>
>                              Fuer den FIfF-Vorstand: Ingo Ruhmann

Das faule Ei ist vom Vorstand abgesegnet.

>Das FIfF unterstuetzt daher folgende
>
>        Erklaerung zur Initiative "Netz gegen Kinderporno"

...
Der Gesetzgeber hat daher bereits den Besitz von
>Kinderpornographie zu Recht unter Strafe gestellt.

"zu Recht".
Dieser Satz ist eine Art Diskussionsverbot.
Stand des Rechts derzeit in der BRD:
1. Der vollzogene Missbrauch von Kindern wird
   recht oft mit Therapie bestraft.
2. Der Besitz umstrittener Bilder wird strenger
   bestraft.
3. FIFF als Initiator bestaetigt das.

wau