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Re: [NETLAW-L] Anonymitaet oder nicht in news, web und Co.
- To: Juristische Fragen zu elektronischen Kommunikationsdiensten <NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE>
- Subject: Re: [NETLAW-L] Anonymitaet oder nicht in news, web und Co.
- From: Rigo Wenning <wenning2@rz.uni-sb.de>
- Date: Thu, 20 Aug 1998 15:34:41 +0200
- CC: "debate@fitug.de" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- References: <199808200731.JAA09913@iscserv7.nepustil.net>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Patrick Mayer wrote:
>
> Rigo Wenning schrieb:
>
> > Gleiches liess sich bei der "Newswatch"-Idee des eco e.V.beobachten.
> > RA Schneider, der die Idee vertrat, ist wiederum technischer
> > Jurist und ich frage mich manchmal, ob das beschriebene Phaenomen
> > bewusst genutzt wurde? Er hat jedenfalls schon 1996 eine
> > Stellungnahme
> > des FITUG e.V. dazu erhalten. Auch das Heer der Provider hat
> > damals mit eco e.V. auf die Schneider'sche Loesung gesetzt. Erst
> > nach dem Koehntopp-Gutachten des Medienrates wurde das
> > Projekt auf Eis gelegt. Dabei ging es um Internet-Rasterfahndung im
> > Dauerbetrieb. Orwell gruesst.
Zur PE von 1996 noch die URL, weil es scheinbar immer noch aktuell ist:
http://www.fitug.de/news/presse1.html
>
> Angeblich ist das System in Betrieb. Einige Provider haben nach dem
> Somm-Urteil verlautbart, sie seien davon nicht betroffen, weil
> NewsWatch-Teilnehmer. Auch Schneider hat sich andeutungsweise so
> geaeussert (c't 1998, Heft 12, Seite 16 "Mit einem Bein im
> Gefaengnis", S. 17, dritte Spalte; s. auch
> http://www.eco.de/Presse/PM/p19980526-Simple-de.html )
>
> Herr Semken? Herr Hoffmann?
>
Das Somm-Urteil hat laut Prof. Dr. Sieber eklatante Schwächen. Wenn
man die dort aufgestellten Regeln anwenden würde, dann müssten die
meisten Provider angeklagt werden, eco oder nicht eco. Das man bisher,
anders als Somm, verschont geblieben ist, ist also ein vom
Florians-Prinzip profitierendes Scheinargument in
diesem Zusammenhang.
Wer sich in die News-watch-Logik hineinbegibt, wird abhängig
vom guten Draht zu den Ermittlungsbehörden.
Denn wenn News, was streitig ist, nach § 5 II TDG behandelt wird,
dann verschaffe ich mir mit News-watch die Kenntnis, die zu
meiner eigenen Haftung führt.
Es wird letztlich der Ernstfall generiert, an dem Schneider dann
verdient. Die Franzosen nennen das eine "machine a gaz".
Deutlich wird die Machbarkeitsillusion durch die Ankündigungen,
wie sie auch im Interview von H.Summa mit dem Spiegel anklingen:
Summa: Im Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz
wird festgeschrieben, daß Provider nur dann für illegale Inhalte
verantwortlich
gemacht werden können, wenn sie davon wissen. Das heißt, sie
müssen sich kundig machen und dürfen nicht einfach die Augen zumachen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/aktuell/summa.html
Wir konstruieren uns also gegen die herrschende Meinung eine
Nachforschungspflicht
und bieten dann die Tools gegen Geld an, damit man dieser
Nachforschungspflicht
genügen kann. Dass es keine echten Ergebnisse bringt, hat die
Koehntopp-Studie
belegt: http://www4.medienrat.de/medienrat/doku/webblock3.html
Schlimm wird es dann, wenn das Prinzip auf ausländische Inhalte
ausgedehnt wird
und auch hier Machbarkeit vorgegaukelt wird.
Dass man damit eine ganze Branche an den Rand des Abgrunds bringen, den
Ruf
Deutschlands als Internet-Standort beschädigen und die Entwicklung
behindern
kann, sei einfach einmal als Denkmodell in den Raum gestellt.
Grüsse aus Saarbrücken
Rigo Wenning
--
Rigo Wenning - Wiss. Mit. am Institut für Rechtsinformatik von
Prof. Dr. Maximilian Herberger - http://www.jura.uni-sb.de/
mailto:wenning2@rz.uni-sb.de - Admin du web juridique de
Sarrebruck - http://www.jura.uni-sb.de/france/