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Re: [Fwd: Erklaerung/FIFF]



Hi Waldbaer,

Quoting Klaus M. Hoffmann (waldbaer@CompuServe.COM):
> Holger:
> 
> >>
> Wo Ermessensspielraum existiert, existieren nicht-rechtliche Kriterien,
> z.B. die Hoffnung auf Befoerderung durch hinreichend viele bearbeitete
> Faelle.
> (...)
> Bestenfalls zur Theorie des Rechts; die Praxis hat damit nix zu tun.
> <<
> 
> genau da liegt ein pluspunkt für die aktion vergraben: sie ist pragmatisch,
> und greift da ein, wo der mißbrauch beim ermessensspielraum schaden
> anrichten könnte.
> 
> gerade dieses ei, was wau da herausgegriffen hat, ist imo nicht faul.

Doch. Imho wegen dem _statt_ ("Polizeipraxis statt Rechtsfundament").
Denn irgendwo sollte das Rechtsfundament den Rahmen schaffen. 
(Bitte nicht mit Gegenbeispielen aus dem Leben erschlagen <duck> ...)

Ok, pragmatisches Vorgehen macht Sinn. Aber ob das bei einem so heissen 
Thema funktioniert, das sei mal dahingestellt ("rechtlich und moralisch
gebotene polizeiliche Ermittlungsarbeit"). Und ob das, was da euphemistisch
als "aufmerksame Nachbarschaft" bezeichnet wird, dadurch besser wird, dass 
man anonym bleibt, ist so 'ne Frage ... <???>

Mel
-- 
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