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[FYI] Fachstelle "Internet Monitoring"



http://www.bluewin.ch/news/artikel/980827/980827c03.html
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Fachstelle "Internet Monitoring" des BAP mit neuer Website 

(sda/rk)   Der Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im und
durch das Internet wird verstärkt: Seit heute ist die Fachstelle
"Internet Monitoring" über die neue Website des Bundesamts für
Polizeiwesen BAP direkt zu erreichen. Wer beim Surfen auf solche
Angebote stösst, kann dies per e-mail melden.  


Zu finden ist die Fachstelle unter der Adresse "www.admin.ch/bap" der
neu aufgeschalteten BAP-Website. Sie enthält verschiedenste Adressen
und Informationen über die Aufgaben und Tätigkeiten des BAP. Auch die
Meldestelle für Geldwäscherei ist dort zu finden, wie in einem
Communiqué mitgeteilt wurde. 

[...]

Hinweise aus der Bevölkerung 

Da die Mitarbeiter der Fachstelle kaum selber das Internet
durchforsten können, sind sie auf Hinweise aus der Bevölkerung
angewiesen. Verdächtige Angebote von Kinderpornographie (und anderen
Formen harter Pornographie) können neu direkt mit einem Formular per
e-mail der Fachstelle gemeldet werden. 

Die Fachstelle arbeitet auch mit externen EDV-Spezialisten zusammen.
Ziel ist die Weiterentwicklung einer Internet-Suchsoftware für
polizeiliche Bedürfnisse. Sie will auch mit der Branche am gleichen
Strick ziehen und hat erste Kontakte mit Providern aufgenommen. 

Das BAP will zudem mit dem Bundesamt für Kommunikation Bakom die
Schaffung einer zentralen Stelle vorantreiben, die Hinweise von
Providern, deren Kunden und Dritten über rechtswidrige Netzinhalte
entgegennimmt und auswertet. Die Stelle soll die angeschlossenen
Provider mit Informationen über strafrechtlich relevante Netzinhalte
versorgen und die Branchenangehörigen fachlich und technisch
unterstützen. 

Besitz wird strafbar 

Bald sollen nicht nur Anbieter sondern auch Konsumenten harter
Pornographie strafrechtlich verfolgt werden können. Der Bundesrat hat
am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches in die
Vernehmlassung geschickt, mit der auch Erwerb, Besitz und Beschaffung
strafbar werden. Dies nicht zuletzt, weil die Nachfrage ständig steigt
und neue elektronische Kommunikationsmittel wie Internet den Anbietern
harter Pornographie eine zusätzliche internationale Plattform mit
einem entsprechend grossen potentiellen Bezügerkreis eröffnen. 

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