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Kein Sex. Nirgends



In diesem Artikel in der Sueddeutschen Zeitung vom 29. + 30.8.98 geht es
um die (Un-)sinnige Definition von Pornographie, die uns im Netz
natuerlich auch betreffen kann (auch wenn es nicht darum geht, in diesem
Artikel)

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/feuill_h.htm

So sind zwei moegliche Definitionen gegeben und auch die Probleme damit:

Als Pornographie, sagt das
Strafgesetzbuch bislang, sind all jene
Darstellungen zu betrachten, die ihr
Publikum nur sexuell erregen wollen,
ohne dabei irgendeinen künstlerischen
Überschuß zu produzieren. Im Entwurf
des Frauenbündnisses heißt es nun:
,,Pornographie ist die verharmlosende,
verführerische oder verherrlichende, in
............

Was die Erregung angeht, auf welche die
momentane Gesetzeslage zielt: Da gibt
es 15jährige Jungs - um ein schlichtes
Beispiel zu nennen -, die schon von den
nackten Armen einer
Nachrichtensprecherin in die erotische
Bewußtlosigkeit getrieben werden; und
es gibt alternde Männer, die bei den
berüchtigten Lederhosen-Sexfilmen aus
den siebziger Jahren mehr auf den
Dialogwitz achten, weil ihnen das
Gehopse wenig sagt.
...............

Ob ein Film erregt,
hängt davon ab, ob sich jemand erregen
läßt. Ob die Darstellung von Gewalt
auch als Aufforderung zur Nachahmung
zu deuten ist, das erkennt man nur
daran, daß jemand sich auffordern läßt.
Und das Dumme dabei ist, daß auf jeden
Nachahmer immer einer kommt, der
sich von der gleichen Darstellung eher
abschrecken läßt. 
.................................


Wie schon erwaehnt, geht es in dem Artikel nicht ums Internet, sondern
um (Kino-)Filme, aber uninteressant finde ich das Problem der Definition
auf alle Faelle.

Alexandra