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[FYI] Neue Faelle aus bayerischen Amtsgerichten



http://www.fraenkischer-tag.de/lokales/erl/c1_59___.htm

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Fränkischer Tag - Erlangen-Höchstadt - Dienstag, 1. September 1998 


Pornos auf der Homepage

Erlanger verbreitete anrüchige Darstellungen Erwachsener über das
Internet

ERLANGEN. Wegen Verbreitung pornographischer Aufnahmen im Internet
erließ das Amtsgericht Erlangen gegen einen 38 Jahre alten Erlanger
einen Strafbefehl über 3 000 DM. Das Gericht warf dem Mann vor, daß
die auf seiner Homepage präsentierten Aufnahmen auch für Kinder und
Jugendliche zugänglich waren.

Der Beschuldigte habe keine wirksamen Vorkehrungen getroffen, um dies
zu verhindern, so der Vorwurf weiter. Der Beschuldigte hat sich
inzwischen mit dem Strafbefehl abgefunden. Die Entscheidung des
Amtsgerichts Erlangen ist damit rechtskräftig.

Keine Ausrede

Den Ermittlungen zufolge hatte der Beschuldigte auf seiner Homepage
Bilder präsentiert, die in Großaufnahme und sexuell aufreizender
Machart Erwachsene bei der Ausübung diverser sexueller Handlungen
zeigten. Zwar mußte jeder Betrachter vor Aufruf der Dateien
versichern, daß er über 18 Jahre als sei. Vermutlich wollte sich der
Beschuldigte damit formal gegen den Vorwurf absichern, pornographische
Aufnahmen auch Personen unter 18 Jahren zugänglich zu machen.

Das Zurschaustellen pornographischer Bilder vor Minderjährigen wäre
nämlich nach Paragraph 184 des Strafgesetzbuchs strafbar. Die vom
Beschuldigten (nur zum Schein?) aufgestellte Hürde erwies sich jedoch
als nicht hoch genug.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Erlangen reichte sie bei weitem nicht
aus, um einen wirksamen Jugendschutz zu gewährleisten. Jeder
Internet-Surfer, der auf das Angebot des Beschuldigten stieß und die
Bilder ansehen wollte, konnte die Dateien ohne echtes Hindernis
abrufen. Somit hatten auch Kinder und Jugendliche Zugang.

Zugunsten des Beschuldigten ging das Amtsgericht davon aus, daß er mit
seinen Bildern keine kommerziellen Absichten verfolgte. Andernfalls
wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.

Keine Kinder

Noch weit schärfer wäre sein Vergehen geahndet worden, wenn es sich
bei den Aufnahmen um kinderpornographische Darstellungen gehandelt
hätte. Die Aufnahmen des 38jährigen Erlangers zeigten jedoch
ausschließlich erwachsene Akteure.

Der ertappte 38jährige ist nicht der Erste, der sich in Erlangen mit
der schmierigen Materie abgab. Allein im letzten Jahr ermittelte die
Erlanger Polizei in acht Fällen. Einer der Täter wurde zur Zahlung von
4 000 DM verurteilt. Eine höhere Strafe von 10 000 DM, so die Auskunft
der Erlanger Polizei, erging gegen einen weiteren
Internet-Pornographen, der nicht davor zurückgeschreckt war, auch
Kinder auf diese entwürdigende Weise darzustellen. 

                                   mac

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