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Rechtsprechung ec-Karten im Wandel?



Das weithin bekannte Urteil des OLG Hamm bez. Haftung lag
noch vor der Fertigstellung der DES-Knackmaschine durch
eff.org.

In Hamm bestaetigte das BSI die Aeusserung von Pausch
(auszugsweise in der Datenschleuder; aus (c)-Gruenden wird
es keine WWW-Version geben); idR zieht das BSI eher vor,
zu verschleiernden Behauptungen von Banken zu schweigen.
Das Gutachten von Pausch in Hamm war jedoch klar genug,
dass es das BSI in den wesentlichen Punkten bestaetigen musste.

Am 01.09.1998 verkuendete das AG Ffm (AZ 30 C 2119/97-45)
ein Urteil in Sachen ec-Karten zu Ungunsten des Kreditinstitutes.
Ich bekam die Urteilskopie soeben von Andy M-M, der als Gutachter
vor Gericht war und kenne nur den muendlichen Tenor via andy:
BSI als Gutachter sah eher Kundenschuld; andy Sorgfaltspflicht Bank
usw (grob verkuerzt; vielleicht schreibt andy noch ein paar Saetze).

IMO geht es um Festklopfen von Sorgfalt-Standards und dazu,
Banken zu verpflichten, die Sorgfalt-Standards ihren Kunden
hinreichend plausibel zu machen. Dazu wird das Urteil wohl
nichts hergeben; das durchzusetzen ist bei fitug im G zu finden.
Mehr fruehestens next week.

wau