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PIN-Nummer kann entschluesselt werden




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NACHRICHTEN | TECHNIK

Mo 21 Sep. 1998 17:56 MEZ

Urteil: PIN-Nummer kann entschlüsselt werden

Frankfurt/Main (dpa) - Die persönliche Geheimnummer (PIN) auf EC- Karten
kann entschlüsselt werden. Dies sieht das Amtsgericht Frankfurt/Main auf
Grund mehrerer Gutachten als erwiesen an (Az: 30 C 2119/97-45).

Das Gericht verurteilte deshalb eine Frankfurter Bank dazu, einer Kundin 4
543 Mark zu erstatten. Mit dieser Summe war ihr Konto belastet worden,
nachdem Unbekannte mit ihrer gestohlenen EC- Karte an Geldautomaten Bargeld
abgehoben hatten. Bereits im März 1997 war das Oberlandesgericht Hamm zu
einem ähnlichen Schluß gekommen (Az: 31 U 72/96).

Das von der Bank benutzte sogenannte DES-Verschlüsselungssystem sei ein
«veraltetes, nicht ausreichend sicheres Kodierverfahren». Es falle allein in
den Risikobereich der Geldinstitute, die es verwendeten, hieß es in dem am
Montag veröffentlichten Urteil. Der Karteninhaber hafte nur, wenn er
schuldhaft zum Mißbrauch der EC- Karte beigetragen habe, indem er etwa mit
der Geheimnummer nicht sorgfältig genug umgegangen sei.

In dem Frankfurter Fall hatte die Klägerin - eine 72 Jahre alte Zahnärztin
im Ruhestand - die Geheimnummer notiert, in einem Koffer eingeschlossen und
diesen in der Wohnung versteckt. Außerdem hatte die Frau den Angaben zufolge
ihre PIN-Nummer nie benutzt, sie konnte deshalb auch nicht beim Geldabheben
von Fremden erspäht worden sein. Nach Auffassung des Gerichts war ein
Mitverschulden der Kontoinhaberin aus diesen Gründen ausgeschlossen.

«Als einzig verbleibende denkbare Möglichkeit, wie der Täter Kenntnis von
der PIN erlangen konnte, verbleibt daher nur die Annahme, daß der Dieb die
PIN errechnet hat» oder habe errechnen lassen, hieß es weiter.

Einer der Gutachter bei dem Verfahren, Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer
Club, sagte zu dem Urteil: «Der lange währende desolate Zustand des
EC-Kartensystems wurde im Urteil des Amtsgerichts Frankfurt erstmals in
aller Konsequenz gewürdigt. Die bisher gültigen Haftungsbedingungen sind
nicht geeignet, den Kunden ausreichend vor kriminellem Mißbrauch seiner
EC-Karte zu schützen.»

Der Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Henning Löber,
sagte dagegen, es habe noch niemand bewiesen, daß sich die Geheimnummer auf
EC-Karten entschlüsseln ließe. «Wir sagen, sie ist nicht errechenbar.» Die
Geldinstitute würden deshalb weiterhin jeden Einzelfall auf mögliches
Mitverschulden der Kunden hin überprüfen. Zwar sei denkbar, PIN-Nummern mit
fünf Stellen einzuführen oder Fingerabdrücke und ähnliche persönliche
Merkmale zur Identifizierung des Nutzers einzusetzen. «Das sind aber
Überlegungen, die der Realität weit vorauseilen.»

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn hatte das
EC-Karten-System bereits in der Vergangenheit als museumsreif und leicht
manipulierbar bezeichnet. Die AgV fordert deshalb, alte EC-Karten
unverzüglich durch ein neues System mit entscheidend verbesserter Sicherheit
zu ersetzen. Dies haben einige Banken bereits getan.






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