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Re: http://www.<Stadtname>.DE/





On Fri, 9 Oct 1998, Ansgar Scherp wrote: 
> Mich beschäftigt momentan eine andere Frage: Und zwar findet
> man i.d.R. die offizielle Homepage einer Kommune/Stadt/Gemeinde
> (wie auch immer) unter der Adresse:
>   http://www.<name>.DE/
> Sind die <name>.DE Domains gesichert? D.h. ähnlich wie Markenzeichen
> geschützt? Wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, dann
> wäre ich dankbar, wenn mir jemand die Quelle dazu nennen könnte.

Es gibt dazu kaum zitierfaehiges niedergeschriebenes Recht, aber
es gibt Gerichtsurteile. Das erste seiner Art in D war IMO das
Heidelberg-Urteil.
Es laeuft auf folgendes hinaus:
Die Stadt Dingskirchen stellt fest, dass dingskirchen.de schon
vergeben ist. Gehoert die Domain Herrn Willi Wurst, kann die
Stadt die Ueberlassung erklagen. Gehoert die Domain Herrn Willi
Dingskirchen, hat die Stadt verloren; ebenso, wenn die Domain der
Firma Dingskirchen GmbH gehoert.
Zwar haben Gerichte auch schon anders entschieden, aber obiges ist
bei solchen Streitigkeiten der Regelfall.
Da mein Arbytegeber Webhosting ausschliesslich fuer Kommunen macht,
haben wir derartiges auch schon erleben duerfen. Aergerlich ist, 
dass diese Prozesse immer recht lange dauern.

Gruesse,
Charly