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Re: Aufsichtsbehoerde beanstandet Link auf ehrenverletzende Seite
- To: PILCH Hartmut <phm@oas.a2e.de>
- Subject: Re: Aufsichtsbehoerde beanstandet Link auf ehrenverletzende Seite
- From: Rigo Wenning <wenning2@rz.uni-sb.de>
- Date: Tue, 27 Oct 1998 20:25:31 +0100
- CC: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
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- Reply-To: rigo@fitug.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Hartmut,
Also, mich würde der Wortlaut schon interessieren. Wenn
Sie Deine Seite als Mediendienst einstufen, was an sich
schon zweifelhaft ist, dann müssen Sie ja was monieren.
Der Link mit den Richtern ist insofern jetzt nicht mehr
schlimm, als es jetzt heisst "haben sollen". Denn die Liste
gibt nur Namen und keine weitere Information. Mit "haben
sollen" ist die angelinkte Seite jedenfalls meiner Ansicht
nach korrekt wiedergegeben. Ohne diesen Hinweis riskierst
Du allerdings, dass man nach einer neueren Auffassung
sagen könnte, dass Du Dir den Pranger selbst zu eigen
gemacht hast, da alles in einem eindeutigen Kontext steht.
Dennoch könnte man auch dann darüber streiten, ob das richtig
ist, was die Behörde da macht. Aber Merke: In Bayern gehen die
Uhren anders und wenn ich ISP wäre, würde ich einen Bogen
drum machen.
Gruss
Rigo
PILCH Hartmut wrote:
>
> Unter
>
> http://www.lrz.de/~phm/protest/introde.html#exem
>
> habe ich einen Verweis auf das "Richter-Schwarzbuch" als Beispiel fuer
> einen oeffentlichen Pranger aufgenommen. Thema der Seite ist die
> Prangerfunktion des Internet, wobei ich mich bemueht habe, Distanz zu
> den Standpunkten der Anprangerer zu wahren.
>
> Daher war ich recht ueberrascht, vor ein paar Tagen von der Regierung
> Mittelfranken in ihrer Eigenschaft als "die zustaendige Aufsichtsbehoerde
> nach Art 18 Abs 1 Satz 3 des Mediendienste-Staatsvertrages" einen
> Warnbrief zu erhalten mit diversen Unterlagen, die belegen sollen, dass
> der Verweis strafbar sein koennte. Leider ist diese Behoerde im Internet
> nicht vertreten, besitzt keine Email-Adresse und hat mir alle Unterlagen
> als einen dicken Stapel Papier geschickt.
>
> Ein paar Angaben zu dem Behoerdenbrief sind jetzt in meine Webseite
> eingebaut. Ich habe dabei auch die Seite etwas ueberholt, aber
> nicht wesentlich geaendert.
>
> Aus den Unterlagen gewinne ich den Eindruck, dass ich allenfalls mit einer
> Zivilklage rechnen muss, wobei auch bei dem genannten Praezedenzfall die
> mangelnde Distanz des Verweisenden ausschlaggebend war.
>
> M.E. gehoeren die Verleumdungsparagraphen gruendlich ueberholt, wie ich
> in der einschlaegigen Webseite zu argumentieren versuche.
>
> Pikant an den Vorwuerfen der Aufsichtsbehoerde ist, dass sie dem
> "Schwarzbuch" nicht einmal falsche Tatsachenbehauptungen vorwirft. Sie
> beanstandet lediglich, dass die angeschwaerzten Richter den Anspruch haben
> koennten, dass man ihre geringfuegigen oder nach 5 Jahren verjaehrten
> Delikte nicht mehr im Rechtsverkehr zu ihrem Nachteil erwaehnt.
>
> Handelt es sich bei Links um "Erwaehnung im Rechtsverkehr"?
>
> Eine Fehleinschaetzung des Kommunikationsmediums Internet liegt wohl auch
> hier dem Aerger zugrunde. Dieses Medium ist fast so beweglich wie
> Information selber. Man kann es nicht so nach Belieben reglementieren wie
> den Rechtsverkehr.
>
> --
> Hartmut Pilch
> http://www.a2e.de/phm/
--
Rigo Wenning - Wiss. Mit. am Institut für Rechtsinformatik von
Prof. Dr. Maximilian Herberger - http://www.jura.uni-sb.de/
mailto:wenning2@rz.uni-sb.de - Admin du web juridique de
Sarrebruck - http://www.jura.uni-sb.de/france/