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[FYI] (Fwd) E-Mail-Werbung demnaechst erlaubt?



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Date:          Thu, 05 Nov 1998 09:50:42 +0100
From:          "Team Online-Recht" <team@online-recht.de>
To:            "Online-Recht" <online-recht@liste.akademie.de>
Subject:       [online-recht] E-Mail-Werbung demnaechst erlaubt?
Reply-to:      "Online-Recht" <online-recht@liste.akademie.de>

E-Mail-Werbung demnaechst erlaubt?
Die EU- Fernabsatzrichtlinie macht es moeglich

(05.10.98) An der Unzulaessigkeit unverlangt zugesandter
E-Mail-Werbung hat sich nach der juengsten Entscheidung des
Landgerichts Berlin vom 13. Oktober 1998 im Hauptsacheverfahren nichts
geaendert. Das Urteil zeigt jedoch, dass deutsche Werbetreibende, die
bisher auf das kostenguenstige Versenden ihrer Werbebotschaften
verzichten mussten, auf die Umsetzung der europaeischen
Fernabsatzrichtlinie hoffen duerfen. Ein grundsaetzliches Verbot des
Versendens unverlangter E-Mail-Werbung ist nach Ansicht des
Landgerichts Berlin mit dieser EU-Richtlinie nicht vereinbar.

Waehrend werbende Telefonanrufe und Telefaxe nur nach vorheriger
Zustimmung des Verbrauchers zulaessig sein sollen, braucht diese fuer
werbende E-Mails nicht eingeholt zu werden. Der Gesetzgeber muss
jedoch geeignete Massnahmen ergreifen, um den Verbraucher vor der
Werbeflut zu schuetzen. Es muss moeglich sein "mit seiner einmal
erklaerten Ablehnung den Erhalt werbender E-Mails generell zu
verhindern", so das Landgericht.

Wie solche Regelungen im einzelnen aussehen koennen, haben einige
Bundesstaaten der USA mit den sogenannten Anti-Spam-Gesetzen bereits
aufgezeigt. Danach sind Werbe-E-Mails als Werbung zu kennzeichnen und
der Absender muss klar hervorgehen. In Kalifornien kann sich der durch
Werbung belaestigte Internet-Nutzer in eine Liste eintragen. Dieser
Eintrag verbietet es, den Nutzer weiterhin zu bewerben. Bei
Zuwiderhandlungen drohen dem Spammer empfindliche Strafen.

Solange vergleichbare Regelungen in Deutschland nicht bestehen, bleibt
nach Auffassung des Landgerichts Berlin die bisher nicht
kontrollierbare massenhafte Versendung von Werbe-E-Mails unzulaessig.
Eine freiwillige Selbstkontrolle durch Werbetreibende oder die
sogenannte Netiquette des Internet reiche nicht aus, um den
Verbraucher wirkungsvoll zu schuetzen.

Insofern hielt das Gericht seine bereits im Fruehjahr diesen Jahres im
Eilverfahren erlassene Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren
aufrecht. Geklagt hatte der Berliner Rechtsanwalt Kliem, der die
Belaestigung durch die taegliche Werbeflut in seinem elektronischen
Briefkasten nicht laenger hinnehmen wollte. Dem Versender der
unerwuenschten E-Mails wurde auch im Hauptsacheverfahren untersagt,
den Rechtsanwalt kuenftig mit E-Mail-Werbung zu behelligen. Fuer den
Fall der Zuwiderhandlung drohen ihm bis zu 500.000 DM Ordnungsgeld.

Auch wenn das Gericht im Ergebnis unverlangte E-Mail-Werbung fuer
unzulaessig erachtet, versaeumte es nicht, eine baldige Umsetzung der
Richtlinie anzumahnen. Bis spaetestens zum 4. Juni 2000 muss die
Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Der Gesetzgeber ist
gefordert.

Die lesenswerte Entscheidung des LG Berlin ist im Volltext unter
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGBerlin981013 verfuegbar.



Weitere Verweise zum Thema:
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Werbung im Internet - Die Zukunft der eMail-Werbung
Urteils-Anmerkung von Rechtsanwalt L. Kliem
http://www.online-recht.de/voror.html?Kliem

Landgericht Berlin erklärt E-Mail-Werbung für unzulässig 
http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=395

Zwei neue Anti-Spam-Gesetze in Kalifornien 
http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=840

Anti-Spam Gesetz im Staat Washington (USA) 
http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=452