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[FYI] Fahndungsalltag



http://www.rundschau-online.de/kr/text/bonn/01.html

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24jähriger hatte Bilder aus dem Internet gespeichert - Festplatte
eingezogen und 1000 Mark Geldstrafe

Bei Drogenrazzia Kinderpornos entdeckt 

ril Bonn. Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung. So mußte sich ein
24jähriger Bonner Bürger gestern im Strafprozeß belehren lassen, der
sich beim Surfen im Internet vier kinderpornographische Bilder auf
seinen Computer geladen und eingespeichert hatte.

Wegen "Verbreitens pornographischer Schriften" (Paragraph 187
Strafgesetzbuch) verurteilte der Bonner Strafrichter Hans-Hubert
Schmitt den Angeklagten zu 1000 Mark Geldstrafe. Die
Computer-Festplatte, auf der sich die beanstandeten Bilder befanden,
wurde eingezogen. Dabei hatte der Angeklagte sogar noch Glück: In
anderen, ähnlich gelagerten Fällen haben Gerichte den gesamten
Computer als "Tatwerkzeug" eingezogen. Dabei war es reiner Zufall,
durch den die verbotenen Surf-Aktionen des Selbständigen im August
1997 ans Tageslicht kamen. Bei einer Wohnungs-Durchsuchung wegen
Verdachts des Rauschgifthandels hatten Polizeibeamte auch den Computer
des Verdächtigen zur Überprüfung mitgenommen.

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