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Daeubler-Gmelin zur Telefonueberwachung




Badische Zeitung
5. Dezember 1998


BZ-Interview: Justizministerin Däubler-Gmelin kündigt Korrekturen bei der  
Telefonüberwachung an

,Neue Sicherung für Bürgerrechte"

Herta Däubler-Gmelin (SPD) will Kriminalitätsbekämpfung und Liberalität  
,sachangemessen" vereinbaren. Wie sie das machen will, sagte sie unserem  
Korrespondenten Christian Rath.


(...)


BZ: Bei der Strafverfolgung hat die Polizei in den letzten Jahren immer  
mehr Befugnisse erhalten, Rasterfahndung, Lauschangriff, verdeckte  
Ermittler. Sehen Sie hier Korrekturbedarf?

Däubler-Gmelin: Auch die Kriminalität hat sich ja stark verändert und  
nutzt zum Beispiel neue Technologien. Die Bürger erwarten deshalb zu  
Recht, daß der Staat seine Kompetenzen entsprechend anpaßt . . .

BZ:  . . .auch wenn die Bürgerrechte dabei auf der Strecke bleiben?

Däubler-Gmelin: Nein, natürlich nicht. Wir brauchen neue Sicherungen für  
die Bürgerrechte, gerade bei der geheimdienstlichen Tätigkeit und der  
sogenannten Vorfeldarbeit der Polizei. Allerdings habe ich noch keine  
fertigen Konzepte. Ich will deshalb im nächsten Sommer einen Kreis von  
Verfassungsrechtlern und Fachleuten zusammenbringen, der dazu Vorschläge  
erarbeiten wird.

BZ:  Warum erst im nächsten Sommer?

Däubler-Gmelin: Im Dezember verhandelt das Bundesverfassungsgericht über  
die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes bei der  
Verbrechensbekämpfung. Den Ausgang dieses Verfahrens möchte ich abwarten.


BZ: Bei der Telefonüberwachung wird aber schon länger Handlungsbedarf  
gesehen . . .

Däubler-Gmelin:  Ja, bei der strafprozessualen Telefonüberwachung. Da wird  
zuviel abgehört. Dies muß wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß  
zurückgeführt werden. Hier hat die Justizministerkonferenz der Länder  
schon vor etwa einem Jahr begonnen, Vorschläge zu erarbeiten. Ich gehe  
davon aus, daß diese Vorschläge in den nächsten Monaten vorliegen werden.

BZ: Welche Veränderungen sind dabei denkbar?

Däubler-Gmelin: Man könnte zum einen den Katalog der Straftaten  
einschränken, zu deren Verfolgung das Abhören erlaubt ist. Zum anderen  
könnte man aber auch für die Genehmigung der Telefonüberwachung nur noch  
besonders erfahrene Strafrichter einsetzen.

(...)

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Gruß,
Mario
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