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Re: [FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?



> http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=1192&thema=3&NewsBegin=0
>              Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen? 
>
>              (10.12.1998) Der private Fernsehsender Sat 1 behauptet,
>              daß Kunden des Online-Dienstes AOL allein durch ihre
>              Mitgliedschaft bei dem mit 14 Millionen Mitgliedern
>              weltweit größten Online-Dienst Gefahr laufen, sich
>              strafbar zu machen. 
[...]
Was ist denn das fuer eine kranke Argumentation? Das ist doch so
absurd, als wenn ich automatisch zum Mittaeter werde, bloss weil ich 
ADAC-Mitglied bin und einzelne andere Mitglieder bisweilen Unfallflucht
begehen (und der ADAC sich keine eigene Gerichtsbarkeit dagegen leistet).

>              müssen. Das Düsseldorfer Amtsgericht soll seine
>              Kosten-Entscheidung laut Sat 1 so begründet haben: "Der
>              ehemalige Beschuldigte hat selbst eingeräumt, das
>              Datennetz des AOL genutzt zu haben." Da er mehrfach unter
>              einem Pseudonym Kinderpornos empfangen habe, habe er die
>              durchgeführte Hausdurchsuchung "grob fahrlässig
>              verursacht", denn "bei einem solchen Verhalten mußte es
>              sich ihm geradezu aufdrängen, daß polizeiliche Maßnahmen
>              gegen ihn ergriffen werden können." 

Warum kann ich mich bloss des Eindrucks nicht erwehren, dass beim Thema
neue Medien und Internet in deutschen Gerichten regelmaessig der Wahnsinn 
ausbricht? Foerdert nicht gerade das Vertrauen in die Justiz, wenn man bei 
jedem Fall neu erst bis zum juengsten Gericht prozessieren muss, weil der
Bodensatz der unteren Instanzen da auf Stammtischniveau mal eben 14 Millionen 
Computeruser zu einer kriminellen Vereinigung pauschalisiert, weil das 
einfacher erscheint als schwarze Schafe zu erwischen :-(

-- 
         Dr.-Ing. Holger Veit             | INTERNET: Holger.Veit"at"gmd.de
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