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Re: [FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?




ergänzend:

>>#: 21865 S9/News & Events  (CIS:DTJOURNAL)
    08-Dec-98  10:31:04
Sb: AOL zu SAT.1


STELLUNGNAHME zur ots-Meldung der SAT.1-Redaktion Akte 98:
"Kinderpornographie: AOL-Kunden unter Verdacht"

                  Hamburg (ots) - Die von der SAT.1-Redaktion AKTE 98
verschickte
               Pressemitteilung enthält verfälscht wiedergegebene Zitate.
Zu den
               geäußerten Vorwürfen nimmt AOL wie folgt Stellung:
                
                  1. AOL lehnt alle strafbaren Inhalte - egal welcher Form
- aufs
               Schärfste ab und kooperiert bei rechtswidrigem Verhalten
einzelner
               Mitglieder auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften mit der
Polizei
               und Staatsanwaltschaft und gibt in Ermittlungsverfahren die
               Personalien der beschuldigten Mitglieder weiter, soweit
dadurch nicht
               datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden.
                
                  2. Die Diskussion um das Thema Kinderpornografie wird
inhaltlich
               falsch geführt. Es muß eine Trennung zwischen dem
eigentlichen
               Straftatbestand (Erstellen, Sammeln oder Verbreiten der
Bilder) und
               dem Transportweg (Briefpost, Kurierdienst oder
Online-Dienst)
               vorgenommen werden. 
                
                  Die private Kommunikation der AOL-Mitglieder
untereinander erfolgt
               über eMail oder in privaten Räumen. Zu diesen
               Kommunikationsmöglichkeiten gewährt AOL nur den technischen
Zugang.
               Aus rechtlichen Gründen (Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG)
darf eine
               Kontrolle oder Zensur der privaten Kommunikation durch AOL
nicht
               erfolgen. Damit unterscheidet sich AOL nicht von anderen
Online- und
               Internet-Diensten, der Telekom (Telefongespräche), der
normalen Post
               (Briefe) oder einem Hotel (Konferenzräume). Auch
Telefongespräche,
               Konferenzräume oder die Briefpost dürfen von den
Dienste-Anbietern
               nicht abgehört bzw. gelesen werden. Aufgrund dieses
Sachverhaltes
               wurde schon im September 1996 ein von der Hamburger
               Staatsanwaltschaft eingeleitetes Verfahren gegen AOL wegen
des
               Verdachts auf Beihilfe zur Verbreitung von
Kinderpornographie
               eingestellt.
                
                  3. Trotz des geringen rechtlichen Handlungsspielraums
nutzt AOL
               alle zur Verfügung stehenden technischen und rechtlichen
Mittel, um
               die AOL-Gemeinschaft vor der Verbreitung derartiger Inhalte
zu
               schützen. AOL bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit,
eMail-Anhänge
               von AOL-Mitarbeitern überprüfen zu lassen. Individualisierte
               eMail-Listen können die Annahme von elektronischen Briefen
auf
               bekannte Absender reduzieren. Eine Kindersicherung bietet
Eltern und
               Lehrern die Möglichkeit, den Zugang zu Chat-und
Konferenzräumen zu
               beschränken, beziehungsweise vollständig zu verweigern. Über
100
               Lotsen achten darauf, daß sich die AOL-Mitglieder an die
               Nutzungsbedingungen des Online-Dienstes halten. Bei
Bekanntwerden von
               unangemessenem oder gar rechtswidrigem Verhalten wird die
               Mitgliedschaft sofort gekündigt. 
                
                  4. Der Rechtsanwalt Anselm Withöft wurde von SAT.1 AKTE
98 falsch
               zitiert. Bei den von SAT.1 AKTE 98 angesprochenen Vorwürfen
handelt
               es sich nicht um ein reines AOL-Problem. Vielmehr sehen sich
alle
               Nutzer von eMail-Anschlüssen den angesprochenen Problemen
gegenüber. 
               AOL Deutschland liegt eine schriftliche Richtigstellung des
Anwaltes
               Anselm Withöft vor. Ferner fechtet Anselm Withöft die von
AKTE 98
               erwähnte Begründung des Beschlusses gegen Sascha H. an - sie
sei
               rechtlich nicht haltbar. In der Anfechtung heißt es: "Es ist
in
               keinster Weise nachvollziehbar, worin in der bloßen Nutzung
des (AOL)
               Dienstes ein irgendwie vorwerfbares Verhalten liegen sollte.
Genauso
               wenig wird es dem Nutzer eines Telefons vorgeworfen, daß
andere
               Teilnehmer über das Telefonnetz Straftaten begehen oder
verabreden." 
                
                  5. Auf Anfrage nimmt Axel Kosselt, der Verantwortliche
der
               Initiative "Netz gegen Kinderporno" wie folgt Stellung:
               "Das Internet ist ein offenes Kommunikationsmedium wie auch
Telefon
               oder Briefpost und kann ebenso kriminell mißbraucht werden.
Die
               Kommunikation im Internet oder bei Online-Diensten dient
aber fast
               ausschließlich rechtmäßigen Zwecken. Die Mitverantwortung
der
               Dienste-Anbieter und Netzteilnehmer ist gesetzlich geregelt.
               Zusätzliche Regulierung oder Zensur darüber hinaus wäre
daher
               zwangsläufig unverhältnißmäßig. Initiativen wie das "Netz
gegen
               Kinderporno" bieten eine neutrale Schnittstelle zwischen
Netzbenutzer
               und Strafverfolgungsbehörden."
                
                  AOL Bertelsmann Online

                  Die AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG ist ein
Joint-venture der
               Bertelsmann AG (45 Prozent) und America Online Inc. (45
Prozent) mit
               Sitz in Hamburg. Der Axel Springer Verlag hält eine
               10-Prozent-Beteiligung. Mit über 14 Millionen Mitgliedern -
davon
               mehr als 700.000 in Deutschland - ist AOL Online der größte
und am
               schnellsten wachsende Internet-Online-Service der Welt. In
Europa
               nimmt das Joint-venture der Partner America Online und
Bertelsmann
               mit seinen Marken AOL Online und CompuServe die Position des
               führenden pan-europäischen Online-Dienstes mit über 2,3
Millionen
               Mitgliedern ein. In Deutschland bietet AOL Online seit
November 1995
               einen umfassenden Online-Service inklusive Internet-Zugang,
eMail,
               Homebanking, Homeshopping, Informations- und
Nachrichtenmedien, einen
               großen Entertainment-Bereich sowie den Übergang zu den
AOL-Diensten
               in den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweiz, Österreich,
               Schweden, Australien und Kanada.

               ots Originaltext: AOL Bertelsmann Online

               Journalisten erhalten weitere Informationen von
               AOL Bertelsmann Online
               Britta Döring
               Tel.: 0 40/3 61 59-0
               eMail: AOLPresse@aol.com

               Faktor 3
               Volker Martens
               Matthias Quaritsch
               Tel.: 0 40/67 94 46-0
               eMail: Faktor3@aol.com

               AOL-Hotline Deutschland:  0 18 05/31 31 64
               AOL-Hotline Schweiz:      08 48/80 10 13
               AOL-Hotline Österreich:   01/5 85 84 85

               Diese Presseinformation und alle bisherigen
AOL-Pressemitteilungen
               können Sie in AOL unter dem Kennwort PRESSE und im Web unter
               www.aol.de abrufen.


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>>#: 21867 S9/News & Events  (CIS:DTJOURNAL)
    08-Dec-98  10:32:03
Sb: SAT.1 zu AOL

SAT.1: PRESSEMITTEILUNG

                  Berlin (ots) - 

                  SAT.1 PRESSEINFORMATION VOM 7. DEZEMBER 1998 

                  Die von AOL verschickte zweiseitige Pressemitteilung zur
               ots-Meldung der SAT.1-Redaktion AKTE 98 erweckt den
Eindruck, als
               enthalte die SAT.1-Vorabveröffentlichung eine Fülle
"verfälscht
               wiedergegebener Zitate". Tatsächlich aber beschränkt sich
der
               AOL-Vorwurf gegen AKTE 98 auf vier Zeilen unter Punkt 4:

                  "Der Rechtsanwalt Anselm Withöft wurde von SAT.1 AKTE 98
falsch
               zitiert. Bei den von SAT.1 AKTE 98 angesprochenen Vorwürfen
handet es
               sich nicht um ein reines AOL-Problem. Vielmehr sehen sich
alle Nutzer
               von eMail-Anschlüssen den angesprochenen Problemen
gegenüber."

                  Tatsächlich hat Rechtsanwalt Anselm Withöft im AKTE
98-Interview
               ausgesagt:

                  "Jeder AOL-Nutzer muß damit rechnen, daß er
kinderpornografisches
               Material zugesendet bekommt. Er muß damit rechnen, daß er
von der
               Staatsanwaltschaft durchsucht wird, und dann kann es
hinterher auch
               noch passieren, daß er auf den Kosten sitzenbleibt." 

                  Die Dimension beschreibt Rechtsanwalt Anselm Withöft an
anderer
               Stelle des AKTE-Interviews so:

                  "Gerade in diesem Verfahren sind es 20 Empfänger gewesen.
Allein
               aus dieser einzelnen Nachricht sind 20 Ermittlungsverfahren
geworden,
               um im Begleittext (zur Gerichtsentscheidung, Anm. d. Red.)
stand, daß
               es um ca. 230 Fälle ging in diesem Verfahren. Und wenn Sie
das
               hochrechnen, sind Sie ganz schnell bei 5000 Fällen."

                  Abgesehen von der Hochrechnung der 5000 Fälle, die sich
explizit
               auf AOL bezog, unterstreicht Rechtsanwalt Anselm Withöft,
daß von
               diesem Problem theoretisch jeder Internet-Benutzer mit einem
               e-Mail-Anschluß betroffen sein kann - auch bei anderen
Providern.
               Verfahren bei anderen Anbietern von Internetzugängen sind
dem
               Rechtsanwalt allerdings nicht bekannt.

                  Gegenstand des Interviews waren lediglich die Verfahren
gegen
               AOL-User.

                  Recherchen der Redaktion AKTE 98 ergaben, daß bei anderen
               Providern durch unverlangt erhaltene Sexmails keine
Verfahren in
               solch einer Größenordnung anhängig sind.

               ots Originaltext: SAT.1

               Rückfragen: 
               Eva Bons, 
               Tel.: (02227) 90 50 20
               Rocco Thiede, SAT.1 PRESSE & PR
               Tel.: (030) 2090-2386
               Fax: (030) 2090-233