[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Nutzung von Uni-Sourcode



Also, 

die Frage sollte im Forum REMUS des Instituts für Rechtsinformatik 
in Saarbrücken gestellt werden:
http://www.jura.uni-sb.de/remus/

Jetzt ins Unreine und auch nur als erstes Indiz.

Die von Holger erwähnten Copyright-Vermerke entstammen den 
amerikanischen Anwalts-Fernsehserien und haben nichts mit 
dem deutschen Recht zu tun. Hier gilt das Urheberrecht, das keine 
Kennzeichnung für den Schutz verlangt.

Computerprogramme sind in den §§ 69 ff UrhG besonders geschützt 
und unterliegen einem eigenen System, bei dem es weniger auf die 
Schöpfungshöhe ankommt. Die Programme sind also jedenfalls 
urheberrechtlich geschützt. Der Urheber kann danach prinzipiell 
entscheiden was er mit seinem Werk tut (GPL)

ABER: Wurde das Werk in der Arbeitszeit erstellt, dann hat der 
Arbeitgeber in der Regel ein (ausschließliches) Nutzungsrecht an
den vom Arbeitnehmer erstellten Werken. Dies berechtigt ihn auch, 
eine Verteilung nicht vorzunehmen. Inwiefern intern ein Ausgleich 
(in Geld) geschuldet wird, ist wiederum problematisch.

Die RECHTSABTEILUNG kann das allerdings überhaupt nicht 
entscheiden. Diese kann nur Hinweise auf ein bestehendes 
Urheberrecht und Nutzungsrechte an dem so geschützten Werk
geben. Über die Verteilung entscheidet (je nach interner Organisation)
der entwickelnde Professor, der Fachbereich, der Senat, 
der Universitätspräsident. Mit dieser Entscheidung (z.B. GPL) wird 
das Nutzungsrecht genauer definiert, das die Uni als Inhaber des 
ausschließlichen Nutzungsrechts Dritten Nutzern einräumt. 
(Sofern die Uni ein ausschließliches Nutzungsrecht hat, was hier 
zu prüfen bleibt.)

Ergebnis: Man sollte nicht die Rechtsabteilung, sondern die 
universitären Entscheidungsträger fragen, warum sie eine 
Verteilung unterbinden wollen und notfalls den ASTA 
einschalten, da auch die Studenten betroffen sind, die 
dort mitgearbeitet haben: Sie verlieren die Reputation, die 
ihnen das Projekt eventuell eingebracht hätte.

Für eine genauere Antwort muß Kontakt zum Projekt REMUS
hergestellt werden und weitere Informationen ausgetauscht 
werden, die ich ungern auf einer Mailingliste sehen würde.

Gruss

Rigo


At 15:36 10.12.1998 +0100, Peter Ross Test Account wrote:
>> > Die Mitarbeiter wuerden es begruessen, den Quelltext "aufs Netz zu
>> > kippen.", um weitere Portierungen sowie Verbesserungen zu ermoeglichen,
>> > damit dieser ihrer Meinung nach interessante Prototyp weitere
>> > Verbreitung findet und zu einem allgemein nutzbaren Tool wird. Dazu
>> > reichen die Ressourcen an der Uni nicht aus, Interessierte gibt es. 
>> 
>> Wozu reichen die Ressourcen nicht aus?
>> Um den Netzverkehr zu bezahlen?
>> Um auf die x% MS zu verzichten?
>>  
>Entschuldige die Schlampigkeit des Ausdrucks, mit _dazu_ meinte ich:
>
>weitere Portierungen sowie Verbesserungen ermoeglichen, damit dieser ihrer 
>Meinung nach interessante Prototyp weitere Verbreitung findet und zu einem 
>allgemein nutzbaren Tool wird.
>
>Dazu reichen die Ressourcen der Uni nicht aus, vorallem die beschraenkte 
>Arbeitszeit, die die beteiligten Wissenschaftlichen Mitarbeiter sich darum 
>kuemmern koennen.
>
>> >In mehreren Jahren eines universitaeren Projekts ist eine Software
>> >(energietechnische Simulation) entstanden, die hier erfolgreich eingesetzt
>> >wird. Die Rechtsabteilung der Uni erklaert den Mitarbeitern, dass der
>> >Quelltext Eigentum der Universitaet sei und nicht frei herausgegeben
werden
>> >darf. Bei Zuwiderhandlung drohe ihnen evt. der Arbeitsplatzverlust.
>> 
>> GPL schützt.
>
>und
>
>> Warum Endlagerung?
>> Z.B. unter GPL stellen und Unternehmen wie MS Sonderlizenzen zur
>> kommerziellen Nutzung verkaufen.  Damit kann die Universitaet
>> ein paar Tantiemen verdienen, ohne ihre Seele zu verkaufen.
> 
>Hmmh, ich kann unsere Mitarbeiter verstehen, die nicht unbedingt den 
>Arbeitsplatz und Gerichtsverhandlungen riskieren moechten. Die
Rechtsabteilung 
>der Uni schien wohl nicht so recht gemuetlich zu sein, wenn ich das richtig 
>verstanden habe. Kann jemand bitte ein wenig Argumentationshilfe geben?
Ich bin 
>kein Meister des Kleingedruckten und was mir logisch erscheint, sehen
Juristen 
>manchmal ganz anders. Die Rechtsabteilung sieht Software als Produkt an,
das, 
>von Unigeldern bezahlt, der Uni gehoert.
>
>> > Nebengedanke: Natuerlich steht dieser aus Steuergeldern finanzierte
>> > Prototyp in Konkurrenz zu einigen kommerziellen Produkten, die mehrere
>> > TM kosten. 
>
>Nannte ich "Nebengedanken", weil er auch mit dem Thread: 
> [FYI] Microsoft kooperiert mit Fraunhofer-Institut Darmstadt
>zu tun hat.
>
>Moeglicherweise verzichtet mancher Energietechniker auf den Kauf eines 
>kommerziellen Produktes, wenn ihm diese Quellen reichen. Schaedigung einer 
>steuerzahlenden Softwarefirma durch Steuergelder (ohne direkte 
>Firmenbeteiligung)..
>
>> Sehr viele kommerzielle Produkte sind lediglich Weiterentwicklungen auf
>> der Basis von universitaerer Grundlagenforschung.  
> 
>Die Triebkraft Kommerz, die fuer unseren Fortschritt sorgt..
>
>> Noch ein Vorschlag:  Mitmachen bei
>> 	Foerderverein fuer eine Freie Informationelle Infrastruktur 
>
>Mein Problem: der 24h-Tag..Die Mailingliste wohl nicht. Sonst - mal lesen
(mit 
>dem AOL-Netscape, wenn es mir auch manchmal wie ein MS-Produkt erscheint, 
>instabil, schwerfaellig und zuviel in einem Klops)
>
>Es gruesst
>
>Peter Ross	(prtester@buran.fb10.tu-berlin.de)
>
>