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Re: [FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?



>              Datennetz des AOL genutzt zu haben." Da er mehrfach unter
>              einem Pseudonym Kinderpornos empfangen habe, habe er die
>              durchgeführte Hausdurchsuchung "grob fahrlässig
>              verursacht", denn "bei einem solchen Verhalten mußte es
>              sich ihm geradezu aufdrängen, daß polizeiliche Maßnahmen
>              gegen ihn ergriffen werden können." 

Und der Verursacher der Zusendung kann unbehelligt herumlaufen?
Rechtsempfinden gute Nacht.


ralf
-- 
A room full of red worms and you have only fire spells...
http://www.tmt.de/~stephan/

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