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Re: [FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?



Hi,

Quoting Holger Veit (Holger.Veit@gmd.de):
> > 
> > On Thu, Dec 10, 1998 at 07:52:44PM -0500, Klaus M. Hoffmann wrote:
> > > 2. Die Diskussion um das Thema Kinderpornografie wird inhaltlich
> > > falsch geführt. Es muß eine Trennung zwischen dem eigentlichen
> > > Straftatbestand (Erstellen, Sammeln oder Verbreiten der Bilder) und
> > > dem Transportweg (Briefpost, Kurierdienst oder Online-Dienst)
> > > vorgenommen werden. 
> 
> Irgendwie pauschalisiert das Recht hier wie beim Drogenhandel. Der
> Besitz der Ware ist strafbar. Wenn ein Dealer erwischt wird, ist der
> dran. Wenn ein Junkie erwischt wird, ist er dran. Wenn ein Kurier
> erwischt wird, ist der mangels Unterscheidungsmoeglichkeit zum Dealer
> auch dran. Dabei geht dann unter, dass Provider zwar Kuriere sind, aber

noch schlimmer: wer Drogen zugeschickt kriegt, sozusagen als Probe,
ist auch dran...

Ist das so schwer zu begreifen fuer einige Mitglieder der Justiz? Warum 
fragen die nicht irgendwen, der es versteht? Vorschlag: VHS Kurs Einfuehrung 
Internet auf Hausfrauenlevel (die haben oft mehr gesunden Menschenverstand,
der in dem Fall ja ausreichen wuerde...).

Mel
-- 
If a messy desk stands for a messy mind, what does an empty desk stand for ?