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Re: [FYI] Reinsch on Wassenaar



Ich habe mir den Text und die verschiedenen Bezüge 
zusammen mit Prof. Dr. Herberger angesehen. 

Die Logik darin ist krank. Es ist wahrscheinlich autonom 
nach der Konvention auszulegen und nicht nach nationalem 
Recht.

Insgesamt eine sehr schwierige Frage. Ob GPL eine 
Einschränkung der Verteilung ist, ist wirklich unklar und bedarf 
einer genaueren Analyse. Nach dem Wortlaut wahrscheinlich, aber 
der ist ja nicht das letzte Wort. Es ist ausserdem schwierig, weil 
die Materialien geheim sind, nach allem, was ich bisher gehört habe.

Die Bundesregierung sollte jetzt bei der Umsetzung von Wassenaar 
in der double_use- Richtlinie genau aufpassen, sonst geht die 
aufkeimende Security-Industrie vor die Hunde. Nicht etwa, weil 
die Exporte dann schwierig sind, sondern weil Wassenaar ein 
Kardinaler Anschlag auf Internet - Standards ist. Diese bilden sich 
durch Verteilung. Der Standard dabei ist GPL. Ohne GPL ist es 
wiederum nicht machbar.


Gruss

Rigo

At 15:35 22.12.1998 +0100, Ulf Möller wrote:
>Fuer die sprachich Herausgeforderten hier noch die deutsche Fassung:
>
>  Allgemein zugaenglich (in the public domain):
>  bezieht sich auf _Technologie_ oder _Software_, die ohne Beschraenkung
>  ihrer weiteren Verbreitung erhaeltlich ist (Copyright-Beschraenkungen
>  heben die allgemeine Zugaenglichkeit nicht auf).
>
>Hocke/Berwald/Maurer, Aussenwirtschaftsrecht (Kommentar zu § 45 AWV,
>zum Thema "allgemein zugaengliche" Technologie):
>
> Nicht allgemein zugaengliche Kenntnisse sind nach den Begriffsbestimmungen
> zur AL solche, die nur unter Beschraenkung ihrer weiteren Verbreitung
> erhaeltlich sind, wobei Copyright-Beschraenkungen in diesem Zusammenhang
> ausser Betracht bleiben. Die Beschraenkung der weiteren Verbreitung kann
> sich aus privatrechtlichen (z. B. arbeitsvertraglichen) oder oeffentlich-
> rechtlichen Vorschriften ergeben. Im Patentblatt veroeffentlichte
> Bekanntmachungen sind allgemein zugaenglich. Woher die Kenntnisse stammen,
> spielt nach § 45 Abs. 1 keine Rolle.
>
>
>