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Re: [germnews] Bayern: Gerichts-eMails gefordert




> Bayern will Gerichtsverhandlungen mit Hilfe des Internets schneller und
> billiger machen. So koennten Urteile sowie Antraege und Vorladungen
> elektronisch statt per Post uebermittelt werden. Das forderte des

[...]

Eine Postsendung gilt als zugegangen, wenn sir dergestalt in den
Herrschaftsbereich des Empfaengers gelangt ist, dass dieser unter
gewoehnlichen Umstaenden von ihr Kenntnis erhalten muesste.

Wenn also des Empfaengers Hund den Brief frisst (analog der Mailclient
die eMail wegen evtl. gesetzter Filter in /dev/null wirft), so wird
behoerdenseitig dennoch Zugang angenommen.

Aergerlich. Es muss also etwas elaborierteres her. Das bedingt aber IMHO
a) Wissen
b) zusaetzliche Software, die digital signierte Empfangsbestaetigungen
verteilen kann
auf der Empfaengerseite. Koennte was fuer interessierte RAe sein, aber
vorerst nicht fuer jeden AOL-Dau.

Charly