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Re: [germnews] Bayern: Gerichts-eMails gefordert



Hi,

On 05.01.99 (14:28), Harald Milz wrote:
% Simone Demmel <neko@greenie.muc.de> wrote:
% > Nein, nein, es geht hier nur um die Moeglichkeit das Angeneheme mit dem
% > Nuetzlichen zu verbinden oder so aehnlich :-) Die Idee ist ja klar: wenn
% > moeglich waere es klasse, die Vorladung schnell und kostensparend per
% > Internet auszuliefern. Wenn nicht moeglich, dann halt nicht, aber warum
% > die chance nicht nutzen, wenn sie da ist...
% 
% Es gibt da eine wesentliche Einschränkung. Eine Vorladung etc. per Brief
% wird i.a. per Einschreiben evtl. Rückschein verschickt. Einen solchen
% Mechanismus gibt es bei E-mail nicht. Return-Receipt-To: besagt nur,
% daß der sendmail die Mail in Empfang genommen hat (~ Briefkasten),

hm, wie ist das dann juristisch gesehen, wenn der Empfaenger die
Annahme des Einschreibens verweigert und der Brief wieder zurueckgeht.
Gilt dann der Brief trotzdem zur Kentniss gebracht?

\Thomas\bye

% und wenn die/der Ärmste im Urlaub ist, Pech. Einschreiben/Rückschein
% sagt aber darüber hinaus, daß eine natürliche Person das Schreiben im
% Empfang genommen hat.
% 
% Ergo: Laptop in den Urlaub mitnehmen, zuhause POP aufsetzen und Fupp. ;^)
% 
% -- 
% If you didn't get caught, did you really do it?