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Re: [germnews] Bayern: Gerichts-eMails gefordert



In <19990105212857.E15079@space.net> Thomas Hafner <snarf@cublx1.cube.net> writes:
>On 05.01.99 (14:28), Harald Milz wrote:
>% Simone Demmel <neko@greenie.muc.de> wrote:
>% > Nein, nein, es geht hier nur um die Moeglichkeit das Angeneheme mit d=
>em
>% > Nuetzlichen zu verbinden oder so aehnlich :-) Die Idee ist ja klar: w=
>enn
>% > moeglich waere es klasse, die Vorladung schnell und kostensparend per
>% > Internet auszuliefern. Wenn nicht moeglich, dann halt nicht, aber war=
>um
>% > die chance nicht nutzen, wenn sie da ist...
>%=20
>% Es gibt da eine wesentliche Einschr=E4nkung. Eine Vorladung etc. per Br=
>ief
>% wird i.a. per Einschreiben evtl. R=FCckschein verschickt. Einen solchen
>% Mechanismus gibt es bei E-mail nicht. Return-Receipt-To: besagt nur,
>% da=DF der sendmail die Mail in Empfang genommen hat (~ Briefkasten),

>hm, wie ist das dann juristisch gesehen, wenn der Empfaenger die
>Annahme des Einschreibens verweigert und der Brief wieder zurueckgeht.
>Gilt dann der Brief trotzdem zur Kentniss gebracht?

Ja. Er hatte Kenntnis und h"atte ihn lesen _k"onnen_.

Hast Du Dir Deinen Einberufungsbescheid etwa nicht genau angesehen? :)
(Der war bei mir allerdings noch eine Postzustellungsurkunde -- gibt's
die eigentlich noch?).

Gru"s
	Martin

P.S.: X.400 spezifiert auch Read-Receipts. Und ich kenne auch MUAs, die
      das implementieren.
P.P.S.: Ohne SigG bringt das aber alles nichts.

-- 
               Martin Schr"oder, MS@Dream.KN-Bremen.DE
Love: a temporary insanity, curable by marriage.      (Ambrose Bierce)