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[FYI] dmmv: "Klarstellung"
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] dmmv: "Klarstellung"
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Sat, 16 Jan 1999 09:43:22 +0100
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http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?64757
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Klarstellung zu E-mail-Werbung und dem
Rauschen im Cyberspace
Düsseldorf (ots) - Die Pressemitteilung des
dmmv vom 11.1.1999
(dmmv Europa-Aktivitaten für Electronic Commerce
http://www.dmmv.de/presse/eu99_01.htm) hat für
einiges Aufsehen gesorgt. Hierzu möchten wir
klarstellen: Der dmmv weiß um das
Belästigungspotential unkontrollierter
Werbeemails für den Nutzer; neben dem Schutz der
informativen Selbstbestimmung des Nutzers muß
jedoch auch die Freiheit der kommerziellen
Kommunikation gegeben sein. Die Diskussion um
den Schutz beider Interessen steht noch am
Anfang. Der dmmv lädt alle Beteiligten dazu ein!
Ein Teil der Presse und des Publikums hat
unserer Pressemitteilung
vom 11.1.99 entnommen, daß sich der dmmv bei der
EU-Kommission in Brüssel für die Freigabe von
E-Mail-Werbung eingesetzt hat. Das steht zwar in
der Pressemitteilung nicht explizit drin, kann
ihr aber aufgrund der teilweise unglücklichen
Formulierung des Textes durchaus entnommen
werden. Deshalb sind einige klarstellende Worte
zum Hergang und zur Sachproblematik angebracht,
aber auch die Lösungsansätze und das Echo sollen
hier dargestellt werden.
1.Der Sachverhalt
Der dmmv hatte die Gelegenheit, auf die
Grundentscheidungen zum
Inhalt des Entwurfs der E-Commerce-Richtlinie im
Vorfeld der Erstellung des Textentwurfs Einfluß
zu nehmen. Die Gesprächspartner des dmmv
beabsichtigten zu diesem Zeitpunkt, eine völlige
Freigabe von E-Mail-Werbung im
Richtlinienentwurf zu verankern. Demgegenüber
forderte der dmmv, Werbesendungen zumindest als
solche zu kennzeichnen.Diese Anregung ist in den
Richtlinienentwurf eingeflossen (vgl. Artikel
7). Die von uns geforderte Volumenbegrenzung von
5 KB ist in diesen Entwurf allerdings nicht
aufgenommen worden. Dadurch konnten wir einen
Mindestschutz der EU-Bürger vor unverlangter
E-Mail-Werbung erreichen (nach dem jetzigen
Vorschlag sind die Mitgliedsstaaten berechtigt,
strengere Regelungen zu erlassen oder
anzuwenden).
2.Die Sachproblematik
Die Fehleinschätzung der Lobbyarbeit des dmmv
wurde dadurch
begünstigt, daß wir - wie der Pressemitteilung
zutreffend zu entnehmen ist - keineswegs für ein
generelles Verbot von E-mail-Werbung in der EU
eintreten. Hierfür gibt es folgende Gründe:*Ein
auf den Raum der Europäischen Union beschränktes
Werbeverbot wäre praktisch wertlos: Das gelebte
Beispiel der Telefaxwerbung zeigt, daß die
hierzu geltende Rechtsprechung in Deutschland
nur dazu geführt hat, daß die Werbefaxe nunmehr
aus dem Ausland oder ganz ohne Absenderkennung
verschickt werden.
*Ein auf den Raum der Europäischen Union
beschränktes Werbeverbot
bedeutete aber auch eine massive Diskriminierung
aller Werbetreibenden in Europa, - nicht nur der
Werbebranche selbst, sondern jedes Unternehmens,
das mit dieser Werbeform auf seine Produkte
aufmerksam machen will. Was diesem verboten
wäre, wäre gleichzeitig der Konkurrenz in den
U.S.A., in Japan, Singapur oder Südafrika
erlaubt.Angesichts der Globalisierung der Märkte
und der Entstehung einer globalen Community wäre
dies aus unserer Sicht ein völlig untragbares
Ergebnis!
*Ein abstraktes Verbot von bestimmten
Werbeformen wäre einmalig, -
selbst in Deutschland: Die Telefaxwerbung ist
bei uns keineswegs gesetzlich verboten - sie ist
weder strafbar noch kann sie ein Bußgeld nach
sich ziehen. Die deutschen Gerichte haben
vielmehr lediglich entschieden, daß ein (rein
zivilrechtlicher) Anspruch gegenüber dem
Absender auf Unterlassung besteht.Überall ist
die "unerbetene kommerzielle Kommunikation" (so
die Bezeichnung im Richtlinienentwurf) zulässig
und gegenwärtig: im Fernsehen, im Radio, in
Zeitungen und Zeitschriften und natürlich auch
im Hausbriefkasten.
Sachlich beruht die Forderung nach einem
Verbot von E-Mail-Werbung
auf einer mangelhaften Problemdifferenzierung:
Auch die Faxwerbung wird von den Gerichten nicht
als Werbeform per se beanstandet, sondern nur
deshalb, weil sie Ressourcen des Empfängers in
Anspruch nimmt und ihm Kosten verursacht. Dieses
Problem kann natürlich auch bei der
E-Mail-Werbung bestehen; deshalb tritt der dmmv
dafür ein, daß differenzierte Lösungen zur
Entschärfung der Problematik entwickelt werden.
Ein generelles Verbot dieser Werbeform wäre
hingegen nicht nur völlig ungeeignet, sondern
ein nicht im mindesten problemorientierter
Lösungsansatz, der in seinen Konsequenzen
weitüber das an sich verfolgte Ziel
hinausschießt.
3.Die diskutierten Lösungsansätze
Jede Diskussion über (vermeintliche oder
tatsächliche)
Unzuträglichkeiten durch E-Mail-Werbung muß - um
seriös zu sein - vor dem Hintergrund eines
Vergleiches mit anderen Werbeformen geführt
werden. Die Probleme, die im Zusammenhang mit
Werbung auftreten können, sind nicht neu. Aus
der Problembehandlung bei anderen Werbeformen
können wir vielmehr sowohl etwas über
Interventionsmöglichkeiten lernen, als auch die
richtigen Maßstäbe für die Intensität einer
Intervention gewinnen: Auch der elektronische
Briefkasten ist letztendlich ein Briefkasten -
nur eben auf einer anderen technischen Basis (so
daß daraus resultierende Besonderheiten zu
berücksichtigen sind).
a)Ein grundlegendes Prinzip ist aus unserer
Sicht, daß der
Adressat einer Werbemaßnahme eigenverantwortlich
darüber entscheiden kann, ob er eine
Werbebotschaft erhalten, d.h. die Werbung,
wahrnehmen will oder nicht.Wenn die
EU-Richtlinie so verabschiedet wird und von den
Mitgliedsstaaten auch so umgesetzt wird, wie es
im Entwurf steht, entsteht durch die
Kennzeichnungspflicht ein wirksamer Schutz des
Adressaten; einen geeigneten Mail-Filter
besitzen die modernen E-mail-Clients.
b)Ungelöst ist bisher das Problem der
Download-Kosten (in der
Regel nur Telefongebühren, da inzwischen die
meisten Provider den E-Mail-Dienst ohne
besonderes Nutzungsentgelt anbieten). Auch der
dmmv hält es für richtig, hier geeignete
Gegenstrategien zu entwickeln, um den Adressaten
vor aus seiner Sicht unnötigen Kosten zu
schützen. Denkbare Lösungsansätze sind hier:
*Selektiver Abruf der E-Mails durch den User
anhand eines
Inhaltsverzeichnisses des elektronischen
Briefkastens; geeignete E-Mail-Clients gibt es.
Dies entspricht im übrigen ziemlich exakt der
Situation bei der Leerung des Hausbriefkastens.
*Filterprogramme beim Provider
("Envelope-Kennzeichnung"): Hier
besteht allerdings noch erheblicher
Klärungsbedarf. Dies entspricht dem Aufkleber am
Briefkasten.
*"Robinson-Liste": Eine derartige Einrichtung
für Werbesendungen
aus Papier existiert bekanntlich schon lange und
mit zufriedenstellendem Erfolg.
c)Opt-in-Listen: hier können sich Nutzer bei
Anbietern
(Werbeemailversender, Inhalteanbieter,
Listversender etc.) eintragen, um von diesen auf
eigenen Wunsch Werbung zu erhalten.Dies bedarf
alles noch der eingehenden Diskussion. Auch der
dmmv steht bei der Meinungsbildung in seinen
Gremien erst noch am Anfang.Für jeden
konstruktiven Beitrag sind wir dankbar (mailto:
werbemail@dmmv.de). Wir bieten hier eine
Diskussionsplattform für Anbieter und Nutzer an.
4.Das EchoIn den wenigen Tagen seit
Veröffentlichung der
Pressemitteilung haben wir mehr Feedback aus der
Community erhalten als jemals zuvor. All jenen,
die sich sachlich mit der Problematik
auseinandergesetzt haben oder auch nur spontan
ihre Bestürzung über die vermeintliche Position
des dmmv zum Ausdruck gebracht haben, danken
wir.Wir haben aber auch Post von einigen Nutzern
bekommen, die den Unterschied zwischen
E-Mail-Werbung, einer prinzipiell absolut seriös
einsetzbaren Werbeform, und einem
mißbräuchlichen Spamming nicht begriffen haben.
Damit muß man zwar leben, - aber das ist nicht
die Diskussion, die jetzt notwendig ist und die
wir uns wünschen!Wie dem auch sei: Das
Mißverständnis hat jedenfalls die Diskussion
positiv gefördert. Der dmmv wird sich auch in
dieser Frage dafür einsetzen, daß das große
Projekt Internet zum Nutzen beider Seiten -
Anbieter und User - weiterentwickelt wird!
5.Schlußbemerkung
Der dmmv bedaürt ausdrücklich, daß auf Grund der
im Punkt "Kommerzielle Kommunikation"
mißzudeutenden Formulierung der Pressemitteilung
vom 11.1.1999 ein falscher Eindruck entstanden
ist, und daß in der Berichterstattung die
wesentlichen Errungenschaften des Vorschlags der
EU zur rechtlichen Grundlage von Electronic
Commerce nicht gebührende Beachtung fanden.Aus
diesem Grunde hier nochmals eine kurze
Zusammenfassung:
*Verantwortlichkeit für Inhalte (hier hat
sich die EU am deutschen
IuKDG orientiert, wonach der Inhalteanbieter für
die Inhalte verantworlich ist; weiteres siehe
IuKDG)
*Rückbestätigung bei Kauf / Bestellung von
Waren im WWW (hier
standen der Schutz und die Information des
Verbrauchers im Vordergrund, denn nun ist
vorgesehen, daß der Verbraucher noch vor der
endgültigen Bestätigung des Kaufs genau Auskunft
über seinen Kauf erhält (Produkt, Anzahl, Preis,
Lieferbedingungen, Rückgabemodalitäten,
Produkthaftung, etc.).
ots Originaltext: dmmv
Im Internet recherchierbar:
http://www.newsaktuell.de
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