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Re: Urheberrecht - Re: International Lyrics Server



Rigo Wenning schrob:

> Betroffen ist allerdings das SCHWEIZER Urheberrecht. Dessen
> Text habe ich derzeit nicht verfügbar.

http://www.copyright.ch/library/CH-URG.htm

> begründet. Gleichzeitig wird eine strafrechtliche Norm enthalten
> sein.

Die sogar etwas härter ist als die deutsche: Wenn die Tat gewerbsmässig
begangen wurde (wie vermutlich im vorliegenden Fall), muss von Amts
wegen strafrechtlich verfolgt werden. In Deutschland gibts
Strafverfolgung i.A. nur auf Antrag. Insofern geht es hier entgegen
meiner Behauptung auch um Strafrecht.

Ansonsten Danke für die Erläuterung meines zugegbenermassen knappen "Die
Copyrightverletzung ist offensichtlich." Urheberrecht im Allgemeinen und
im Internet im Speziellen scheint tatsächlich eher eine unbekannte
Materie zu sein.

Ich bin allerdings schon vor Jahren in deutschen Tiernetzen per FAQ,
Rules und anderen Texten vor der Verbreitung von Songtexten/Lyrics unter
Hinweis auf das Urheberrecht gewarnt worden. Irgendwie scheint dieses
Wissen nicht im Internet angekommen zu sein.

MfG, Roland

-- 
We gonna self-regulate YOU!  -- Marc Rotenberg