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Re: Urheberrecht - Re: International Lyrics Server



Hi Rigo,

> Rigo Wenning created on 25.01.1999 at 21:45:11 following message:

(...)

>>At 09:58 25.01.1999 +0100, Angelika Goedde wrote:
>>> Roland Dieterich created on 24.01.1999 at 15:03:44 following message:

(...)

>Einerseits bezweifele ich, daß Du das hinkriegst, ohne in die Mengen-
>begrenzung des Mailers zu geraten,

o.k. deshalb nur eine frage zur inneren meditation der
Listteilnehmer/innen:
wer ist die bestimmende kraft ueber schuld und unschuld? d.h.: woher
ruehrt die definitionsgewalt?

>andererseits legen solche
>Diskussionen die eigene Fähigkeit zur effektiven Arbeit gegen die
>oben beschriebenen Bestrebungen ein.

die minimalin(tra)vasive8) methode gegen die persoenlich-oberflaechliche
Meinung war ja er-sie:)folgreich. Der Herr schrieb doch jetzt:

>>Wenn die Tat gewerbsmässig
begangen wurde (wie vermutlich im vorliegenden Fall), muss von Amts
wegen strafrechtlich verfolgt werden. In Deutschland gibts
Strafverfolgung i.A. nur auf Antrag. Insofern geht es hier entgegen
meiner Behauptung auch um Strafrecht.<<

Mailabschlusscomment: andere Laender, andere (UN)Schuldsitten mit und ohne
Scharf-Richter<g>... Moegen die MeinungshysterikER deshalb bitte mehr
Trennschaerfe walten lassen...

merci,
Angelika
---
Nichts ist unbefriedigender, als am Ziel des Irrtums anzukommen:
denn da wartet der Verlust des Selbstvertrauens.