[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[FYI] ENFOPOL: Grüne fordern Transparenz
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] ENFOPOL: Grüne fordern Transparenz
- From: "Axel H. Horns" <axel.horns@fitug.de>
- Date: Fri, 5 Feb 1999 08:31:05 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Comments: Sender has elected to use 8-bit data in this message. If problems arise, refer to postmaster at sender's site.
- Organization: FITUG e.V.
- Priority: normal
- Reply-to: axel.horns@fitug.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6369/1.html
-------------------------------- CUT --------------------------------
ENFOPOL: Grüne fordern Transparenz
Christiane Schulzki-Haddouti 04.02.99
Rechtsstaatliche Kontrolle muß gewährleistet sein.
Grenzüberschreitendes Abhören stößt auch bei den Grünen auf Gegenliebe
- jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Mehr Transparenz durch
effektivere Kontrolle von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden.
Ein Telepolis-Interview mit dem bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten
Christian Ströbele.
[...]
Unter welchen Voraussetzungen sollte die grenzüberschreitende
Überwachung von Telekommunikation und Internet legal sein
können?
Christian Ströbele: Voraussetzung sollte sein, daß verbindliche
Mindeststandards in einem transparenten Verfahren unter Teilhabe der
Öffentlichkeit und der betroffenen Parlamente diskutiert und
beschlossen werden müssen. Dazu gehört, daß eine
Kommunikationsüberwachung - anders als derzeit - nur mit Zustimmung
des Zielstaats nach ausreichender Information über deren Anlaß,
Betroffene und Umfang durchgeführt werden darf. Als Anlaß sollten
nicht alle möglichen Delikte oder gar geheimdienstliche Zwecke
dienen, sondern nur bestimmte schwerer Straftaten bei hinreichendem
Verdacht. Auf Verlangen des Zielstaats muß die Maßnahme abgebrochen
und gegebenenfalls. die Verwertung der erlangten Informationen
beschränkt werden. Nach Beendigung der Überwachung müssen die
Betroffenen benachrichtigt werden, die über sie erlangten
Erkenntnisse einsehen und die Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen
können.
[...]
-------------------------------- CUT --------------------------------