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[FYI] BGH: I ZR 100/96 - "Elektronische Pressearchive"



[Die langerwartetete Begruendung fuer dieses BGH-Urteil liegt 
nunmehr vor und steht online zur Verfuegung. Im Effekt eine 
wesentliche Befestigung oder sogar Ausdehnung der Reichweite des 
Urheberrechtsschutzes in Deutschland --AHH]

http://transpatent.com/ra_krieger/bgh/elarchiv.html

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                      URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFES
                        Elektronische Pressearchive 

       mitgeteilt und bearbeitet von Dr. jur.
       H. Jochen Krieger
       Rechtsanwalt in Düsseldorf



        Amtliche Leitsätze:

        UWG § 1; UrhG §§ 16, 53 Abs. 2 Nr. 2

             a) Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs können nicht
             allein darauf gestützt werden, daß ein Mitbewerber im
             Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit regelmäßig fremde
             Urheberrechte verletzt.

             b) Ein elektronisches Pressearchiv, das ein Unternehmen
             zur Benutzung durch eine Mehrzahl von Mitarbeitern
             einrichtet, ist kein Archiv im Sinne des § 53 Abs.. 2 Nr.
             2 UrhG.

        BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - I ZR 100/96 - OLG Düsseldorf
        / LG Düsseldorf

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