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notwendig ist ein "neuer Datenschutz"



Splitter aus dem ....

Entwurf für ein Eckwerte-Papier der SPD-Bundestagsfraktion:

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Herausforderungen an das Datenschutzrecht durch die europäische Integration
(...)
Der EU-Datenschutzrichtlinie zufolge ist Selbstregulierung zu fördern: Die
Mitgliedsstaaten haben vorzusehen, daß Berufsverbände und anderen
Vereinigungen Verhaltensregeln ausarbeiten und Verfahren entwickeln.[23
(...)
Die Richtlinie macht erhebliche Anpassungen und Änderungen des BDSG
notwendig - über die Reichweite der Reform herrscht jedoch alles andere als
Einigkeit. Zwischen "Minimalismus" und "Modernisierung" [31] - so kann die
derzeitige politische Debatte über die Zukunft des Datenschutzes wohl
zusammengefaßt werden.
(...)
Selbstregulierung: Die EU-Datenschutzrichtlinie verpflichtet die
Mitgliedsstaaten, im nationalen Datenschutzrecht Möglichkeiten der
Selbstregulierung vorzusehen, und durch Verbände und Organisationen
unterhalb der gesetzlichen Ebene bereichsspezifisch zu konkretisieren.
Hintergrund dieser Verpflichtung ist der Versuch, dieses Instrument für den
Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung fruchtbar zu machen.
Entstehen könnte so ein "Regelungsmix" aus "Entgesetzlichung" bei
funktionierender Selbstkontrolle auf der einen Seite und Gesetzgebung als
Sanktionsmittel für fehlende oder versagende Selbstkontrolle auf der anderen
Seite.
a.. (...)
(Erste) Eckwerte für die weitere Diskussion

(...)
b.. Wirksame Kontrolle ist die Voraussetzung eines erfolgreichen
Datenschutzes. Wenn man Datenschutz zunehmend als Querschnittsaufgabe
begreifen will, muß dies auch institutionelle Folgen haben. Um die - auch
von der Richtlinie geforderte - vollständige Unabhängigkeit der
Datenschutzinstanzen zu stärken und um Interessenkonflikte zu vermeiden,
sollte der Bundesbeauftragte für Datenschutz nicht dem Innenministerium,
sondern (ähnlich der Wehrbeauftragten des Bundestages) direkt dem Parlament
zugeordnet werden.
c.. Die gleiche Problematik stellt sich beim Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI). Angesichts der Bedeutung, die diesem Bundesamt
beim Aufbau einer nationalen Sicherungsinfrastruktur zukommt, sollte dies -
vor allem im Hinblick auf die notwendige Neutralität im Spannungsverhältnis
zwischen Datenschutz und öffentlicher Sicherheit - nicht dem
Bundesinnenministerium, sondern beispielsweise dem Forschungs- und
Technologieressort oder dem Wirtschaftsressort angegliedert werden.

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http://www.tauss.de/bn/eckwerte-datenschutz.html