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Re: [FYI] (Fwd) URECHT: BGH, Urt. v. 25.02.1999



"Axel H. Horns" wrote:
> 
> [Das Aufkommen des Internets scheint den Urheberrechtssenaten
> erhebliche Probleme zu bereiten - Was per Schneckenpost noch erlaubt
> war, ist jetzt untersagt (e-pressearchiv) oder es kostet (s.u.) -AHH]

[...]

> Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher
> Bibliotheken

Euch ist sicher bekannt, dass der Dokumentlieferdienst der deutschen
Bibliotheken SUBITO (http://www.subito-doc.de/) jedes Dokument, das
bestellt wird, einzeln scannen muss, bevor es verschickt (per Email, Fax
oder Post) wird; und zwar jedes mal, wenn das Dokument angefordert wird:
"Scannen auf Vorrat" geht nicht. Selbst wenn ein und dasselbe Dokument
100 Mal an einem Tag angefordert wird, muss ein und dasselbe Dokuemt 100
Mal hintereinander gescannt werden. Eine Speicherung der gescannten
Dokumente zur Verwendung bei einem naechsten Auftrag ist nicht
zulaessig...
Nicht nur die Musikindustrie sieht die Felle davon schwimmen...

Gruss
Till

-- 
Till Kinstler                           till@fs.is.uni-sb.de
http://www.phil.uni-sb.de/~till/        till@phil.uni-sb.de
student of information science          tiki@stud.uni-sb.de
Dringendes im SUBJECT (80 Zeichen) an: 	5742651 (a) skyper.de  (a)=@