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Re: [FYI] Urheberrecht: EU-Amoklauf?



Hi,

At 09:42 05.03.99 +0100, Axel H. Horns wrote:

>http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1936/1.html
>
>-------------------------------- CUT --------------------------------
[..]
>Die Internet Society fürchtet, daß sich die geplanten Verschärfungen
>des Urheberrechts in Europa für das Internet und die Verbraucher
>katastrophal auswirken könnten und sich die EU selbst ins Bein schießt
>
>[...] In der zweiten Februarwoche hatte das Europäische Parlament in
>der Ersten Lesung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte
>des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
>Informationsgesellschaft eine Reihe von gravierenden Änderungen
>gutgeheißen, mit denen die Ausnahmeregeln für die Erlaubnis von Kopien
>urheberrechtlich geschützter Werke (Fair-Use-Prinzipien) deutlich
>beschnitten würden. Was der ISOC besonders die Haare zu Berge stehen
>läßt: auch Zwischenkopien von Webseiten in den Cache-Servern
>europäischer Internetprovider sollen unterbunden werden. 
[...]
>-------------------------------- CUT --------------------------------
>Siehe auch:
>
>http://europa.eu.int/comm/dg15/en/intprop/intprop/1100.htm


Unter der u.a. kurzen URL:

http://www2.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/pv2?PRG=DOCPV&APP=PV2&LANGUE=DE&
SDOCTA=11&TXTLST=1&POS=1&Type_Doc=PROPOSAL&TPV=PROV&DATE=100299&PrgPrev=TYPE
F@A4|PRG@QUERY|APP@PV2|FILE@BIBLIO99|NUMERO@26|YEAR@99|PLAGE@1&TYPEF=A4&NUMB
=1&DATEF=990210

finden sich das

|Protokoll vom 10/02/99 - vorläufige Ausgabe

|Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
|zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
|verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 
|(KOM(97)0628 - C4-0079/98 - 97/0359(COD)
|
|Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

[..]

Der entsprechende Absatz

|(23)  Eine Ausnahme vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht ist für
|bestimmte vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zu gewähren,
|die als Teil eines technischen Verfahrens zufällig erfolgen, keinen eigenen
|wirtschaftlichen Wert besitzen und nur dazu dienen, die Nutzung eines
|Schutzgegenstands zu ermöglichen. Unter den vorgenannten
|Voraussetzungen erfaßt diese Ausnahme auch bestimmte Handlungen
|des "Caching"  oder "Browsing" .

wurde geendert in:

|(23)  
|Eine Ausnahme vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht ist für 
|bestimmte vorübergehende und begleitende Vervielfältigungshandlungen
|zu gewähren, die als wesentlicher und unerläßlicher Teil eines
|technischen Verfahrens erfolgen, für die Rechtsinhaber keinen eigenen
|wirtschaftlichen Wert besitzen und nur dazu dienen, eine Nutzung eines
|Werks oder anderer Schutzgegenstände zu ermöglichen und die
|genehmigt oder gesetzlich erlaubt sind. Unter den vorgenannten
|Voraussetzungen könnte diese Ausnahme auch bestimmte Handlungen
|des "Caching"  oder "Browsing"  erfassen.

Der Schluesselsatz ist wohl:

.. //könnte// diese Ausnahme auch bestimmte Handlungen des "Caching"
oder "Browsing"  erfassen

Ob der aber wirklich so ein Problem sein soll ist mir nicht klar. Es gibt
ja ohnehin ein expire.

Bye,
Peter